Die Diäten der 709 Bundestagsabgeordneten müssen laut einem Zeitungsbericht zum 1. Juli erstmals gesenkt werden.
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Die Diäten der 709 Bundestagsabgeordneten müssen laut einem Zeitungsbericht zum 1. Juli erstmals gesenkt werden.

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Diätensenkung: wohl 60 Euro weniger für Bundestagsabgeordnete

Weil die Löhne in Deutschland im vergangenen Jahr um 0,6 Prozent sanken, steht bei den Abgeordneten des Bundestags nun eine Senkung ihrer finanziellen Entschädigung an. Die sogenannten Diäten dürften damit um 60 Euro sinken.

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Die Diäten der 709 Bundestagsabgeordneten müssen laut einem Zeitungsbericht zum 1. Juli erstmals gesenkt werden. Grund dafür sei der Konjunktureinbruch wegen der Corona-Krise im vergangenen Jahr, der zu sinkenden Löhnen führte, berichtete zunächst das Boulevardblatt "Bild".

Statistisches Bundesamt: Löhne in Deutschland gesunken

Gestern hatte das Statistische Bundesamt die vorläufige Berechnungen des Nominallohnindex veröffentlicht, an dem sich die Diätenentwicklung orientiert. Er fiel demnach im Jahr 2020 um 0,6 Prozent. Dementsprechend müssten die Diäten zur Jahresmitte von derzeit 10.083,47 Euro brutto im Monat um 60,50 Euro auf 10.022,97 Euro gesenkt werden.

Der Index bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen ab. Wie das Bundesamt weiter mitteilte, sanken die Reallöhne damit um durchschnittlich ein Prozent gegenüber 2019. Somit mussten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2020 anders als zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 Verdiensteinbußen hinnehmen.

Nicht berücksichtigt in der Statistik ist allerdings das Kurzarbeitergeld, das in der Corona-Pandemie für Millionen Erwerbstätige die Einkommensverluste zumindest abgefedert hat.

Abgeordnetendiäten: Auf Nullrunde folgt Senkung

Im vergangenen Jahr war der Bundestag von dem üblichen Verfahren der Diätenberechnung abgewichen und hatte eine Nullrunde beschlossen. Im Gesetz hieß es jedoch, dass die Anpassung der Diäten zum 1. Juli 2021 wieder entsprechend des Nominallohnindex ausgeführt werden soll, was sich "auch negativ auf die Abgeordnetenentschädigung" auswirken könne.

Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine finanzielle Entschädigung. Die sogenannten Diäten sollen Verdienstausfälle ausgleichen, die den Abgeordneten durch die Ausübung ihres Mandats entstehen, und ihre Unabhängigkeit garantieren.

Diäten: Erste Senkung in der Geschichte des Bundestags

Ihre Höhe wird auf Grundlage einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen. Sie orientiert sich unter anderem an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes. Seit dem 1. Juli 2019 sind es monatlich 10.083,47 Euro. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren waren es 7.668 Euro. Eine Senkung gab es bislang noch nie.

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