Mit Blick auf ein Pilotprojekt, in dem der Abgleich von Fotos mit Polizei-Dateien getestet wird, sagte Voßhoff der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post": "Der Echtbetrieb unter Rückgriff auf polizeiliche Datenbanken wäre ohne eine neue Rechtsgrundlage eine erhebliche Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften." Ferner würde eine automatische Gesichtserkennung den ohnehin schon bestehenden Grundrechtseingriff durch Videoüberwachung erheblich steigern, erklärte Voßhoff. Die Legitimation der Gesichtserkennung über bestehende Vorschriften sei daher nicht möglich.
De Maizière will automatische Gesichtserkennung bundesweit einführen
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte angekündigt, die Technik zur automatischen Gesichtserkennung bundesweit einführen zu wollen, wenn ein bis Juli 2018 verlängerter Test am Berliner Bahnhof Südkreuz erfolgreich verläuft. Bei SPD, Grünen und FDP stößt das Vorhaben auf Kritik.