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Ohne Gurt und Gitter

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Das Fixierungs-Urteil und seine Folgen

Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Patienten in der Psychiatrie, wenn es um Fixierungen geht. Auf Bezirkskliniken und Justiz kommt nun einiges zu. Von Erich Wartusch

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Wenn eine Fixierung an Beinen, Armen und Bauch - in einigen Fällen zusätzlich um Brust und Stirn - absehbar länger als eine halbe Stunde dauert, reicht nach der Entscheidung der Richter die Anordnung eines Arztes allein nicht mehr aus.

Der Mediziner: skeptisch. Der Minister: zuversichtlich

Professor Peter Brieger, ärztlicher Direktor des Isar-Amper-Klinikums, sieht Personalschwierigkeiten voraus. Schließlich müsse es jetzt täglich einen Bereitschaftsdienst der Richter von 6 bis 21 Uhr geben: "So etwas gibt es im ländlichen Raum bisher größtenteils nicht."

Dem widerspricht Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). Trotz der bereits hohen Belastung der Justiz gehe er davon aus, dass die richterlichen Entscheidungen zu Fixierungen innerhalb kurzer Zeit geleistet werden können. Das zunächst stark kritisierte, vor zwei Wochen mit Änderungen im Bayerischen Landtag verabschiedete Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz erfüllt nach Meinung von Bausback die von Karlsruhe angemahnten Änderungen.

Fixierung - was soll sich konkret ändern?

Wenn eine Fixierung absehbar länger als eine halbe Stunde dauert, muss ein Richter zustimmen. Außerdem soll der Patient durchgehend durch pflegerisches oder therapeutisches Personal überwacht werden. Die Maßnahme muss dann auch dokumentiert werden. Professor Peter Brieger, ärztlicher Direktor des Isar-Amper-Klinikums, findet die Entscheidung der Karlsruher Richter im Prinzip gut:

"Eine halbe Stunde bis zur Genehmigung verändert bei uns etwas in den Prozessen im Klinikum, das war bisher nicht üblich. Was sich auch verändert: wenn die Eins-zu-eins-Betreuung als Standard nun gesetzlich vorgegeben ist, dann kann man auch gegenüber den Krankenkassen sagen: Ihr müsst uns das auch bezahlen!" Professor Peter Brieger, ärztlicher Direktor des Isar-Amper-Klinikums

Durch das Fixierungsurteil wird mehr Persomnal benötigt

Es wird also mehr Personal nötig sein. Und auch bei der richterlichen Überprüfung wird es Änderungen geben müssen, wenn innerhalb einer Stunde jederzeit jemand für eine Entscheidung zur Verfügung stehen muss. Passiert das nach 21 Uhr, muss die Fixierung am Morgen nachträglich von einem Richter geprüft werden. Der Rechtsanwalt des bayerischen Klägers, Rolf Marschner, hält das für sinnvoll.

"Für Betroffene ist eine Fixierung sehr traumatisierend und entwürdigend. Wir gehen davon aus, dass es in der Psychiatrie zu oft und zu routinemäßig geschieht. Und wir wissen, dass auch die nachträgliche rechtliche Kontrolle dazu führt, dass die Maßnahmen weniger werden. Wenn dann der nachträgliche Rechtschutz im Einzelfall bestätigt, dass das Vorgehen ärztlicherseits rechtswidrig gewesen sein kann.“ Rolf Marschner, Rechtsanwalt des Klägers

Hohe Zahl an Fixierungen in Bayern

Auch wenn die Kliniken selbst keine Statistiken führen, ist die Zahl der Fixierungen in Bayern hoch: In den unterfränkischen Bezirkskrankenhäusern für Psychiatrie kommt es nach Einschätzung eines ärztlichen Direktors durchschnittlich in jeder Klinik einmal pro Tag zu einer Fixierung. Bei bayerischen Betreuungsgerichten gingen im Jahr 2016 18.000 Anträge zum Einsatz sogenannter freiheitsentziehender Maßnahmen ein.

In mehr als 1.200 Fällen lehnten die Gerichte ab. Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gehört neben der Fixierung des Körpers mit Gurten auch der Einsatz von Bettgittern oder ruhigstellende Medikamente.