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Kieferorthopädie

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Bundesrechnungshof bezweifelt Nutzen von Zahnspangen

Etwa 1,1 Milliarden Euro geben die Krankenkassen jedes Jahr für kieferorthopädische Behandlungen aus. Das kritisiert der Bundesrechnungshof: Der medizinische Nutzen von Zahnspangen sei wissenschaftlich nicht erwiesen.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau am .

In Deutschland trägt etwa jedes zweite Kind eine Zahnspange. Eine Behandlung bei einem Kieferorthopäden dauert im Schnitt zwei bis drei Jahre und kostet 2.500 bis 3.000 Euro. Wird eine Therapie vor dem 18. Geburtstag begonnen, übernimmt die Krankenkasse diese Kosten ganz oder zumindest teilweise. 

So auch bei Nicole Grzyb aus Landsberg am Lech: Die 17-Jährige ist über ihre Eltern gesetzlich versichert und trägt seit einem halben Jahr eine feste Zahnspange. "Ich bin oft von Leuten angesprochen worden, dass meine Zähne schief stehen", sagt sie. "Außerdem haben die Zähne im Kiefer nicht genug Platz, so dass ich manchmal Druckschmerzen habe." Ihr Kieferorthopäde, Dr. Michael Tewes, ließ bei der jungen Frau einen Zahn entfernen. Jetzt ist mehr Platz im Mund und die Spange erledigt den Rest. Die Druckschmerzen im Kiefer sind verschwunden und außerdem wird Nicole nächstes Jahr, wenn die Spange rauskommt, ein schönes Lächeln haben.

Katalog für Behandlungen mit Kostenübernahme

"Diese Behandlung ist natürlich nicht akut überlebensnotwendig, aber eben medizinisch sinnvoll", meint Michael Tewes. "Würde sie erst im Erwachsenenalter erfolgen, wäre das aufwändiger und die Kosten dementsprechend höher", so der Kieferorthopäde. Ohnehin versteht er die Aufregung nicht so ganz, denn vor einigen Jahren wurde in einem Katalog festgelegt, welche Behandlungen medizinisch sinnvoll und welche rein kosmetischer Natur sind. Nach dieser Vorlage entscheidet sich auch, ob die Kasse die Behandlungskosten übernimmt. Wer Extras wie eine Spange mit Keramikverblendungen will, muss ohnehin selbst zahlen.

1,1 Milliarden Einsparpotential für kieferorthopädische Behandlungen klingt zwar nach einer enormen Summe. Im Verhältnis zu den gesamten Gesundheitsausgaben in Deutschland sind das aber nur rund 0,3 Prozent. Die möglichen Beitragssenkungen würden also nicht gerade üppig ausfallen. Aber die Folgen vor allem für weniger wohlhabende Menschen wären gravierend, glaubt Maria Berger, deren Sohn Julian auch bald eine Zahnspange bekommt: "Dann müsste man bei geringem Einkommen abwägen: leisten wir uns zum Beispiel einen Urlaub oder die Zahnspange für den Bub."

Krankenkassen weisen Kritik zurück

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) weist die Rüge des Bundesrechnungshofes zurück und betont, die Behandlungen würden sich am vorgeschriebenen Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprinzip orientieren. Bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns vermisst Vorstand Christian Berger bei der pauschalen Kritik der Rechnungsprüfer einen Alternativvorschlag: "Dann muss der Bundesrechnungshof auch mal sagen, welche Leistungen medizinisch notwendig sind, und welche wegfallen sollen. Ich bezweifle, dass das so einfach ist."

Fakt ist: Wissenschaftlich wurde der medizinische Behandlungserfolg von Zahnspangen noch nie bewiesen. Der Bundesrechnungshof fordert jetzt valide Studien, die den tatsächlichen Nutzen von kieferorthopädischen Behandlungen belegen. Am Ende muss die Politik stellvertretend für die Versicherten entscheiden: Was ist uns unsere medizinische Versorgung, die in Deutschland eine hohen Standard hat, wert? Wie viel sind wir bereit dafür als Gemeinschaftsausgaben aufzuwenden? Für Michael Tewes ist die Sache klar: "Würden die Kassen die kieferorthopädischen Behandlungen nicht mehr bezahlen, würde das zu einer Verschärfung der sozialen Ungleichheit führen.“ Dann könne man deutschen Kindern am Gebiss ansehen, was ihre Eltern verdienen, meint der Facharzt.