Damit setzt der Bund ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Richter hatten RWE und Vattenfall eine Entschädigung für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Strom-Produktionsrechte zugesprochen.
Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass die Kosten für die Steuerzahler "einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten" und vermutlich unter einer Milliarde bleiben. Die genaue Entschädigung wird 2023 ermittelt, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und damit die entgangenen Gewinne feststehen.
Kein Geld für Eon und EnBW
Dem Betreiber Eon steht dagegen keine Entschädigung zu, da Reststrommengen noch bis zum endgültigen Atomausstieg auf andere Atomkraftwerke verteilt werden können, der vierte Kraftwerksbetreiber EnBW hatte nicht in Karlsruhe geklagt.
Knackpunkt Fukushima
2011 beschlossen Union und FDP unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima den Atomausstieg bis 2022, das führte zur Stilllegung von acht Atomkraftwerken. Wenige Monate zuvor hatten sie allerdings den rot-grünen Atomausstieg von 2002 noch um Jahre gestreckt und den Konzernen größere Reststrommengen zugesprochen, die sie noch produzieren und verkaufen sollten.