Durch die Briefwahl können nach Meinung des Göttinger Staatsrechtlers Dr. Alexander Thiele die Wahlgrundsätze - also frei, geheim, gleich - beeinträchtigt werden.
"Und deshalb glaube ich, dass es sinnvoll wäre, die Briefwahl nur in besonderen Fällen zuzulassen. Mein Problem ist, dass der Gesetzgeber es geradezu propagiert, von dieser Briefwahl Gebrauch zu machen und damit die Risiken eben auch erhöht."
Der Staatsrechtler sieht das Wahlgeheimnis in Frage gestellt, erklärt er in der radioWelt auf Bayern 2.
"Wir haben das generelle Problem, dass wir nicht genau wissen, wer den Wahlzettel ausfüllt. Und damit korrespondiert das Problem der Freiheit: wir wissen auch nicht, ob jemand dabei möglicherweise unter Druck gesetzt wird."
Ungleiche Wissensvoraussetzungen
Als besonderes Problem sprach Thiele die Gleichheit an.
"Es setzt voraus, dass die Bürger auch die gleichen Wissensvoraussetzungen haben während der Wahl, dass jeder die gleichen Kenntnisse hat."
Wenn jemand aber sehr viel früher wähle, dann könne bis zur Wahl einiges passieren, beispielsweise könnte ein Spitzenkandidat sterben.
"Ich glaube dass die CDU aber auch die FDP Wähler doch sehr fokussiert sind auf die Spitzenkandidaten. Und wer nachfolgen würde, ist bei der FDP zum Beispiel völlig unklar. Und ob man die Partei dann gewählt hätte ebenso."