Fähnchen mit dem AfD-Logo
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Daniel Karmann

Fähnchen mit dem AfD-Logo

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Bremer Bürgerschaftswahl: Alle AfD-Listen abgelehnt

Die AfD in Bremen ist tief zerstritten. Zwei Vorstände sprechen sich gegenseitig die Legitimation ab. Der Landeswahlausschuss lehnte nun alle eingereichten Listen der Partei für die Bürgerschaftswahl ab, an der die AfD nun nicht teilnehmen kann.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Wegen Streitereien innerhalb des Landesverbands hatte die AfD in Bremen zwei Kandidatenlisten zur Bürgerschaftswahl im Mai eingereicht. Der Bremer Landeswahlausschuss lehnte nun die konkurrierenden Listen ab, ebenso wie die Liste für den getrennten Wahlbereich Bremerhaven. Damit ist die Partei nicht zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai zugelassen.

  • Zum Artikel: 10 Jahre AfD - Von Euro-Kritik zum Fall für den Verfassungsschutz

Zwei AfD-Landesvorstände streiten sich um Legitimität

Wegen eines tiefen Konflikts in der AfD im kleinsten Bundesland stand die Zulassung zu der Landtagswahl seit langem in Frage. Zwei Landesvorstände streiten sich seit vergangenem Jahr, welcher von ihnen legitim ist. Sie reichten für die Stadt Bremen auch konkurrierende Wahllisten ein. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

Der Wahlbereichsausschuss Bremen hatte vergangene Wochen beide Listen als unzulässige Doppelbewerbung abgewiesen. Dagegen legten beide Parteilager Beschwerde ein. Der übergeordnete Landeswahlausschuss kam zum gleichen Ergebnis, stützte sich aber auf andere juristische Gründe. Er bemängelte am Wahlvorschlag des Notvorstands, dass die Einladung zur Aufstellung der Kandidaten nicht regelkonform erfolgt sei. Beim Rumpfvorstand wurde dessen Legitimation in Zweifel gezogen. Diese sei vor AfD-Schiedsgerichten umstritten, eine abschließende parteiinterne Klärung sei nicht erfolgt.

"Wir wissen, was an der Entscheidung hängt", sagte der stellvertretende Landeswahlleiter Sebastian Berger zu den Beschlüssen. "Wir wissen, dass es zu Wahlprüfungsverfahren kommen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit."

Bildrechte: Sina Schuldt/dpa
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Die Teilnehmer der Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen zur Bürgerschaftswahl im Statistischen Landesamt Bremen.

AfD will Ergebnis anfechten

Die Entscheidung des Landeswahlausschusses ist vor der Wahl endgültig. Aber sowohl die AfD-Vertreter vor Ort als auch der AfD-Bundesvorstand kündigten bereits an, nach der Wahl das Ergebnis anzufechten.

Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand.

Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen. In den getrennten Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven gilt eine Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden. 

Mit Informationen von dpa und AFP

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!