Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als "grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien", teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag mit. Deshalb sei Sami A. "unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen." Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
Als Gefährder eingestuft
Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Morgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Sein Verbot hatte das Gericht mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet.
Information zu spät angekommen
Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Dass diese Entscheidung erst am Freitag an das Bamf ging, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts, den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten, teilte das Verwaltungsgericht mit. Medienberichten zufolge stellte Sami A. bereits seinerseits einen Eilantrag mit dem Ziel, nach Deutschland zurückzukommen.