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BGH: Sozialämter müssen umfassend beraten und fördern

Die Sozialämter in Deutschland haben gegenüber den Hilfe Suchenden besondere Beratungs- und Betreuungspflichten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines behinderten Mannes, der sich durch die Behörde unzureichend informiert fühlte.

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Im immer komplizierter werdenden System sozialer Leistungen reiche es nicht mehr aus, nur auf Fragen und Bitten um Beratung zu reagieren, so der BGH. Die Sachbearbeiter müssten vielmehr die Belange der Bürger aufmerksam prüfen und verständnisvoll fördern. Ein schwer behinderter Mann stritt um gut 50.000 Euro, die ihm an Erwerbsunfähigkeitsrente entgangen war. Er hat seinen Landkreis auf Schadenersatz verklagt. weil ihn eine Sachbearbeiterin nicht auf seine Ansprüche aufmerksam.gemacht hatte.