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Der Angeklagte Hubert Z. mit seinem Verteidiger

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Auschwitz-Prozess vor der Einstellung

Der Strafprozess gegen den ehemaligen SS-Sanitäter Hubert Z. vor dem Landgericht Neubrandenburg steht unmittelbar vor dem Aus. Die Staatsanwaltschaft hat wegen der Demenzerkrankung des Angeklagten die Einstellung des Verfahrens beantragt.

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Der 96 Jahre alte Angeklagte sei wegen einer Demenzerkrankung verhandlungsunfähig, so die Strafverfolgungsbehörde. Das hätten psychiatrische Gutachten und auf Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern eingeholten Stellungnahmen von Sachverständigen ergeben. Die Sachverständigen hätten festgestellt, dass die Erkrankung des Angeklagten seit Oktober 2015 so weit fortgeschritten ist, dass er seine Interessen nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann. Auch könne er Prozesserklärungen nicht mehr in verständiger und verständlicher Weise entgegennehmen oder abgeben. Nach eingehender Prüfung der Gutachten sei die Staatsanwaltschaft deswegen gesetzlich verpflichtet, den Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu stellen.

Als SS-Sanitäter in Auschwitz

Der Angeklagte Hubert Z. soll im Sommer 1944 mehrere Wochen als SS-Sanitäter im Konzentrationslager (KZ) Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben. Ihm wird zur Last gelegt, von Mitte August bis Mitte September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass die SS-Leute im KZ handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von Deportierten ausführen konnten. In dem fraglichen Zeitraum kamen laut Anklage 14 Züge mit Häftlingen an, die in Gaskammern umgebracht wurden. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte im Februar 2015 Anklage erhoben wegen Beihilfe zum Mord in 3.681 Fällen.