In Stutthof seien die Männer für die Bewachung des Lagers und die Beaufsichtigung von Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig gewesen, teilte das Landgericht Münster mit. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten sie von der Ermordung Hunderter Häftlinge in Gaskammern, durch Genickschüsse oder Giftspritzen gewusst und durch ihre Tätigkeit als Wachdienst Beihilfe dazu geleistet, heißt es in der Mitteilung weiter.
Jugendkammer ist zuständig
Wenn es zum Prozess kommt, werden sich die Beschuldigten vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten müssen, da sie zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten noch keine 21 Jahre alt waren.