Das Landgericht wertete die Tat des 50-Jährigen als Mord und zweifachen versuchten Mord. Er hatte im Oktober 2016 im Morgengrauen durch die geschlossene Tür seines Wohnhauses Schüsse auf Polizisten eines Spezial-Einsatz-Kommandos abgegeben. Ein junger SEK-Beamter wurde getroffen und erlag kurze Zeit später seinen Verletzungen.
Wolfgang P. rechnete mit SEK-Einsatz
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wolfgang P. mit einem SEK-Einsatz in seinem Haus gerechnet hatte. Nach Überzeugung der Richter war ihm bewusst, dass Polizeibeamte vor seiner Tür waren, als er das Feuer eröffnete. Er habe die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze abgelehnt und sich durch selbst aufgestellte Regeln legitimiert gefühlt zu schießen, führte die Vorsitzende Richterin aus.
Keine besondere Schwere der Schuld
Die Verteidiger hatten auf fahrlässige Tötung plädiert, was eine deutlich mildere Strafe bedeutet hätte. Sie waren der Überzeugung, Dabei sei er übers Ziel hinausgeschossen. Staatsanwalt Matthias Held hingegen hatte beantragt, in dem Fall die besondere Schwere der Schuld auszusprechen. Damit hätte Wolfgang P. frühestens nach 17 Jahren aus der Haft entlassen werden können. Diesem Antrag entsprach das Gericht in seinem Urteil aber nicht. Der Angeklagte betrat den Gerichtssaal am Montag mit einem Lächeln. Das Urteil nahm er regungslos zur Kenntnis. Erhoben hatte er sich für den Urteilsspruch nicht.