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EU-Unterhändler Michel Barnier

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EU: Übergangsfrist für Großbritannien bis Ende 2020

EU: Übergangsfrist für Großbritannien bis Ende 2020

Die EU bietet Großbritannien nach dem Brexit eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 an. In diesem Zeitraum müsse das Vereinigte Königreich alle Regeln des EU-Binnenmarkts und der Zollunion einhalten, so EU-Unterhändler Michel Barnier heute.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Großbritannien will die Staatengemeinschaft am 29. März 2019 verlassen. Unterdessen konnte die britische Premierministerin Theresa May eine drohende Brexit-Schlappe im Parlament durch eine Kompromisslösung abwenden.

Barnier bekräftigte, dass die EU die künftigen Beziehungen mit einem Freihandelsabkommen ähnlich wie mit Kanada, Südkorea oder Japan regeln und bis Oktober 2018 dafür Eckpunkte vereinbaren wolle. Bisher erlaube kein solches Handelsabkommen einen privilegierten Zugang für Finanzdienstleistungen zum EU-Binnenmarkt. Damit stellte der Franzose eine wichtige Forderung der britischen Finanzbranche in Frage.

Regelungen für Luftfahrt, Justiz und Sicherheit

Neben dem Handelsabkommen will die EU nach Barniers Worten drei weitere Regelungen mit Großbritannien für die Zeit nach dem Austritt aus der EU treffen: zur Luftfahrt, zur Zusammenarbeit der Justiz und zu den Feldern Sicherheit, Außenpolitik und Verteidigung. Auch die Eckpunkte dafür sollten bis Oktober 2018 in einer präzisen" politischen Erklärung vereinbart werden, sagte Barnier.

Diese Erklärung soll das Austrittsabkommen mit London flankieren, das ebenfalls bis Oktober fertig sein soll. Danach muss es sowohl vom Europäischen als auch vom britischen Parlament ratifiziert werden.

In diesem Abkommen soll die Übergangsfrist mitgeregelt werden, die die britische Premierministerin Theresa May im September vorgeschlagen hatte. Sie hatte von etwa zwei Jahren gesprochen. Barnier machte den vorgeschlagenen Termin Ende 2020 daran fest, dass danach ein neuer EU-Finanzrahmen beginnt.

Übergangszeit mit allen Rechten und Pflichten

In der Übergangszeit sollen Barnier zufolge für Großbritannien alle Rechte und Pflichten des Binnenmarktes und der Zollunion gelten. Das Land werde aber keine Mitsprache in den europäischen Institutionen mehr haben, stellte Barnier klar. Auch dürfe Großbritannien in der Phase keine eigenen Handelsverträge abschließen.