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Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts

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Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Beamte

Beamte in Deutschland dürfen auch weiterhin nicht streiken. Das haben die Richter am Karlsruher Verfassungsgericht entschieden. Die Beschwerde von vier Lehrern wurde damit zurückgewiesen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Beamte dürfen auch in Zukunft nicht für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen streiken. Das Beamtenstreikverbot ist nach Überzeugung des Zweiten Senats untrennbar mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des Berufsbeamtentums in Deutschland verbunden.

"Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft.“ Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Voßkuhle wies aber darauf hin, dass Beamte zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden dürfen.

Lehrer hatten geklagt

Die Beschwerdeführer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten an Protesten oder Warnstreiks während ihrer Arbeitszeit teilgenommen und dafür disziplinarische Strafen erhalten. Die Lehrer wurden bei ihren Verfassungsbeschwerden von der Bildungsgewerkschaft GEW und dem Deutschen Gewerkschaftsbund unterstützt. Von rund 800 000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts rund drei Viertel Beamte.