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Angeklagter im Prozess um erstochene Heimleiterin

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Zehn Jahre Haft für Mord an Eggenfeldener Heimleiterin

Wegen Mordes an der Leiterin eines Seniorenheimes in Eggenfelden ist ein 51-Jähriger zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Wegen einer sogenannten organischen Persönlichkeitsstörung sei der Mann allerdings vermindert schuldfähig.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im Prozess vor dem Landgericht in Landshut sah es die Strafkammer als erwiesen an, dass ein 51-jähriger Mann die Leiterin eines Seniorenheims in Eggenfelden vor gut einem halben Jahr mit einem Messer erstochen hat. Wegen einer sogenannten organischen Persönlichkeitsstörung sei der gebürtige Münchner allerdings vermindert schuldfähig. Weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit sei, ordnete der Richter zudem die Unterbringung des 51-Jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung an.

Von hinten mit Messer angegriffen

Der Mann hatte die Tat am Dienstagvormittag gestanden. Er sagte aus, dass ihm die Tat auch heute nicht leidtue und er es für möglich halte, wieder so zu handeln. Im Vorfeld des Messerangriffs hatte es Streit mit der Frau um die Ordnung in seinem Zimmer gegeben.

Der Vorsitzende Richter Markus Kring folgte bei seinem Urteil weitgehend den Ausführungen des Staatsanwalts, die er durch das Geständnis des nun Verurteilten und Zeugenaussagen bestätigt sah. Die Leiterin des Seniorenheims hatte den Mann demnach aufgefordert, sein aus ihrer Sicht völlig vermülltes Zimmer aufzuräumen, anderenfalls würde sie es aufräumen lassen. Am Tattag habe die Frau ihm gesagt, am Monatsende könne er verschwinden, schilderte der 51-Jährige auffallend ruhig und distanziert vor Gericht. Kurz darauf griff er die in ihrem Büro am Schreibtisch sitzende Frau von hinten mit zwei Messerstichen an. Zwei Zeugen überwältigten den Mann und hielten ihn so von weiteren Stichen ab. Sie starb trotzdem noch am Tatort.

"Erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit"

Staatsanwalt Achim Kinsky hatte am Dienstag keine Zweifel am Tötungsvorsatz und sah einen Mord als gegeben - eigentlich bedeutet das lebenslange Haft. Er schloss sich allerdings der Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen an und ging von einer "erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit" aus. Diese sei bedingt durch die Multiple-Sklerose-Erkrankung des Mannes und ein Schädel-Hirn-Trauma, das der 51-Jährige erlitten hatte, als er vor rund zehn Jahren überfallen und zusammengeschlagen wurde. Der Staatsanwalt forderte daher eine Haftstrafe von zehn Jahren. Verteidiger Markus Wutscher ging von einer kompletten Schuldunfähigkeit des 51-Jährigen aus und beantragte Freispruch.