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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

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Wegnahme von Kindern der Zwölf Stämme kein Menschenrechtsverstoß

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht keine Menschenrechtsverletzung im Fall des Sorgerechtsentzugs bei der Sekte Zwölf Stämme. Vier Familien hatten in Straßburg geklagt. Von Judith Zacher

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention ist aus Sicht der Richter durch die Trennung der Eltern von den Kindern nicht verletzt worden. Denn, so begründet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil, nur so hätten die Behörden die Kinder schützen können. Die Eltern hatten ihre Kinder regelmäßig mit der Rute geschlagen – und wollten von ihren brutalen Erziehungsmethoden auch nicht ablassen.

Gericht: Kinder unmenschlich und erniedrigend behandelt

Deshalb sei das Risiko zu hoch, dass die Kinder weiterhin systematisch und regelmäßig körperlich gezüchtigt würden, wenn sie bei ihren Eltern blieben. Eine solche unmenschliche und erniedrigende Behandlung aber sei durch die Europäische Menschenrechtskonvention verboten.

Selbst wenn die Eltern sich bereit erklärt hätten, ihre Kinder nicht mehr zu schlagen, hätten das möglicherweise andere Mitglieder der Gemeinschaft übernommen. Aus diesem Grund hätten die deutschen Gerichte, die jeden Einzelfall geprüft haben, mit ihren Entscheidungen eine richtige Abwägung zwischen den Interessen der Eltern und dem Wohl der Kinder getroffen. Die deutschen Gerichte hätten detaillierte Gründe genannt, dass man die Kinder anders nicht hätte schützen können.

42 Kinder aus Klosterzimmern und Wörnitz aus Familien genommen

Den Eltern war nach einer Razzia im September 2013 teilweise das Sorgerecht entzogen worden, 42 Kinder wurden zu Pflegeeltern und in Heime gebracht. Die Sekte hatte Niederlassungen in Klosterzimmern bei Nördlingen in Schwaben und in Wörnitz bei Ansbach in Mittelfranken.

Es folgte eine Reihe an Gerichtsprozessen – einige Kinder durften zurück, entweder, weil höhere Instanzen das so entschieden, oder, weil sie volljährig waren. Heute leben noch sieben Kinder getrennt von ihren Eltern bei Pflegefamilien, teilte das Landratsamt Donau-Ries auf BR-Anfrage mit. Vier Familien hatten in Straßburg geklagt. Die Kinder einer Familie sind bereits zurück bei den Eltern. Vier Kinder der drei anderen Familien sind noch in staatlicher Obhut. 

Die Sekte verließ Bayern vor gut einem Jahr und zogen nach Tschechien.