Der Plenarsaal wird für den auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag umgebaut.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Kay Nietfeld

Der Plenarsaal wird für den auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag umgebaut. Mit der Wahlrechtsreform sollen es nur noch 630 Sitze sein.

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Wahlrechtsreform: Auch Oberpfalz-CSU könnte Verlierer sein 

Für die nur in Bayern antretende CSU ist die vom Bundestag mit der Regierungsmehrheit beschlossene Wahlrechtsreform ein Problem. Es könnte passieren, dass die Oberpfalz nur noch von Abgeordneten der SPD, der Grünen, der FDP und der AfD vertreten ist.

Der Bundestag ist mit 736 Abgeordneten zu groß. Darin sind sich fast alle einig. Die Ampelkoalition will mit ihrer Wahlrechtsreform die Anzahl der Sitze auf 630 begrenzen und Überhang- sowie Ausgleichsmandate abschaffen. Vor allem CSU und Linke wären davon stark betroffen. Sie drohen mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

CSU profitiert bisher von Direkt und Überhangmandaten

Bislang war Bayern im Bundestag dank der Direktmandate der CSU stark vertreten. Mit der Wahlrechtsreform wäre dies nicht mehr so. Vor allem die Streichung der Grundmandatsklausel, nach der eine Partei mit dem Gewinn von mindestens drei Direktmandaten in den Bundestag einzieht, ist Grund für die Kritik.

  • Lesen sie auch: Das sagen Juristen zur Wahlrechtsreform

Auch CSU muss fürchten an Fünf-Prozent-Hürde zu scheitern

Nach der Wahlrechtsreform der Regierungsparteien muss eine Partei im gesamten Bundesgebiet mindestens 5,0 Prozent der Stimmen erreicht haben. Das führt bei der CSU zu dem Dilemma: Sie tritt nur in Bayern an und muss hier so viele Stimmen sammeln, dass sie bundesweit gerechnet über die 5-Prozent-Hürde kommt.

Die Oberpfalz könnte im Bundestag bald weniger repräsentiert sein

Was bedeutet die Wahlrechtsreform konkret für die Oberpfalz? Angenommen die CSU hätte bei der vergangenen Bundestagswahl 2021 bundesweit 0,2 Prozent weniger Stimmen gehabt, dann wäre sie - gerechnet nach der heute beschlossenen Reform - an der 5-Prozent-Hürde gescheitert und wäre damit nicht mehr im Bundestag vertreten. Das hätte - in diesem Planspiel - zur Folge, dass die Oberpfalz nach dem Ergebnis der Wahl 2021 mit diesen Abgeordneten im Bundestag vertreten wäre:

Für die SPD: Uli Grötsch (Weiden), Marianne Schieder (Schwandorf), Carolin Wagner (Regensburg)

Für die Grünen: Stefan Schmidt (Regensburg), Tina Winklmann (Schwandorf)

Für die FDP: Ulrich Lechte (Regensburg)

Für die AfD: Peter Böhringer (Amberg)

Für die Linke: keine

Womöglich kein CSU-Politiker aus der Oberpfalz mehr im Bundestag

Nicht mehr im Bundestag wären in diesem Planspiel alle CSU-Abgeordneten: Peter Aumer (Regensburg), Martina Englhardt-Kopf (Schwandorf), Susanne Hierl (Amberg), Albert Ruprecht (Weiden)

Der Regensburger CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Aumer warnt vor der beschlossenen Reform: "Meine Aufgabe ist immer, die Interessen des Wahlkreises als Erstes zu vertreten. Das wird sich ändern. Und darin sehe ich eine Gefahr für die Demokratie und die Vertretung der Menschen in der Region."

  • Lesen sie auch: Ampel wirft Söder bezüglich der Wahlrechtsreform Doppelmoral vor

Immer weniger Stimmen für Direktmandat notwendig

Der Politikwissenschaftler Prof. Joachim Behnke, Mitglied der Kommission zur Reform des Wahlrechts, wies im Bayern 2 Tagesgespräch aber auch darauf hin, dass das Problem bei den Direktmandaten inzwischen darin bestanden habe, dass durch die Veränderung der Parteienlandschaft -mit mehr Parteien- rechnerisch immer weniger Stimmen nötig seien, um eine relative Mehrheit zu bekommen. Früher in den 1960er und 1970er Jahren beispielsweise, habe man ein Direktmandat gewonnen, wenn man tatsächlich um die 45 oder sogar 50 Prozent bekommen hat. Inzwischen könnten Direktmandate mit teilweise sogar weniger als 20 Prozent der Stimmen, meist aber so um die 30 Prozent, gewonnen werden. Das bedeutet laut Behnke, die restlichen 70 oder 80 Prozent der Wähler unterstützen diesen Direktkandidaten gar nicht, sondern irgendwelche anderen Kandidaten, auf die sich ihre Stimmen verteilen.

Da es also inzwischen möglich sei, mit immer weniger Stimmen ein Direktmandat zu bekommen, würde dies nach dem bisherigen Wahlrecht zu Verzerrungen führen. Momentan machen laut Behnke Direktmandate die Hälfte aller Mandate aus.

Allerdings: Auch Behnke sieht die Abschaffung der Grundmandatsklausel eher kritisch.

Gemeinsamer Wahlvorschlag die Lösung?

Zurück zu unserem Planspiel: Natürlich wäre die CSU wieder im Bundestag vertreten, wenn eine historische Besonderheit wegfallen würde, nämlich dass die CSU nur in Bayern und die CDU nur im Rest Deutschlands antritt. Würden CDU und CSU mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag antreten, wäre die 5-Prozent-Klausel für die CSU kein Problem. Allerdings ist es ja ein gewachsener taktischer Vorteil der Schwesterparteien, dass sie bei der Wahl getrennt antreten und im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft bilden. Wie ein solcher gemeinsamer Wahlvorschlag rechtlich exakt auszusehen hat, bleibt offen.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!