Die Befangenheitsanträge wurden am Montag gestellt und bezogen sich sowohl auf den vorsitzenden Richter Frank Zimmer sowie seine beiden Beisitzer. Die Richter am Landgericht München 1 sehen darin jedoch keine Begründung. Dennoch gibt es eine Einschränkung: Der vorsitzende Richter Frank Zimmer soll sich im Vorfeld des Prozesses pietätlos und zynisch geäußert haben. So soll Zimmer auf die Sorgen der Opfer um ihre Sicherheit während des Prozesses mit der Frage reagiert haben, ob diese Angst hätten, dass der OEZ Attentäter von den Toten auferstehen könnte. Diese Formulierung sahen die Richter am Landgericht München 1 als ausgesprochen missglückt an. Drei Nebenkläger hatten am ersten Prozesstag die Anträge auf Ablehnung der Richter gestellt. Die Nebenkläger sind die Familien der Opfer des OEZ Amoklaufs. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Waffenhändler vom OEZ Amoklauf wird wie geplant fortgesetzt.
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