Erst im Juli 2019 hat der bayerische Landtag über das Thema "Wählen mit 16" abgestimmt. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP hatten jeweils einen Gesetzentwurf eingereicht, der ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren vorsah - für Kommunal- wie auch Landtagswahlen.
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Die Gesetzentwürfe wurden aber mit den Stimmen von Freien Wählern, CSU und AfD abgelehnt. Die Freien Wähler hatten sich dabei für ein Wahlrecht ab 16 bei den Kommunalwahlen ausgesprochen und einen eigenen Gesetzentwurf in Aussicht gestellt. Doch für die anstehenden Kommunalwahlen heißt es auf jeden Fall: Erst ab 18.
In elf Bundesländern: Wählen ab 16 Jahren
Mit dieser Entscheidung gehört Bayern mittlerweile zur Minderheit in Deutschland. Alle Bundesländer sind sich zwar einig darin, dass Kandidaten bei Kommunalwahlen mindestens 18 Jahre alt sein müssen, aber elf Bundesländer haben in ihren Wahlgesetzen das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren festgeschrieben. Erlaubt ist es in: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Weiterhin am Wahlrecht ab 18 halten fest: Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. In Rheinland-Pfalz hatten im Juni 2019 die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen zwar einen Vorstoß für Kommunalwahlen unternommen. Um die Landesverfassung entsprechend ändern zu können, wäre aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit mit Stimmen der CDU nötig gewesen. Diese lehnte aber ab, ebenso die AfD.
Pro und Contra in der bayerischen Debatte
Im Bayerischen Landtag waren Argumente für das Wählen mit 16, dass die Meinungen der Jugendlichen im demokratischen System mehr gehört werden müssten, sie bei Fridays for Future den Willen zur politischen Mitgestaltung zeigen und dass sie heute schon immer früher wichtige Entscheidungen treffen als früher.
Argumente dagegen waren, dass auch in anderen Rechtsbereichen die Altersgrenze bei 18 Jahren liege – zum Beispiel beim Autofahren, heiraten oder beim Verträge schließen. Mitverantwortung für politische Entscheidungen setze außerdem eine gewisse Reife und politische Urteilsfähigkeit voraus, die für einzelne 16-Jährige schon zutreffen könne, aber nicht generell vorausgesetzt werden dürfe.
Um wie viele Stimmen geht es in Bayern?
In Bayern gibt es etwa 250.000 16- und 17-Jährigen. Das Landesamt für Statistik hatte zum Stichtag 31.12.2018 in Bayern 121.664 Personen zwischen 16 und 17 Jahren sowie 125.255 Personen zwischen 17 und 18 Jahren registriert. Jüngere Daten liegen nicht vor.
Zudem teilte das Landesamt BR24 mit, dass es nicht möglich sei, nach Geburtstagen zu selektieren. Dies wäre für eine genauere Betrachtung zum Stichtag zum 15. März 2020 nötig. Die Wählerverzeichnisse, woraus sich zum Beispiel die Anzahl der Erstwähler ablesen lassen, sind Aufgabe der jeweiligen Kommunen.
Den etwa 250.000 Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren stehen etwa zehn Millionen Wahlberechtige in Bayern gegenüber. Bei der Europawahl 2019 waren es inklusive EU-Bürgern laut Bundeswahlleitung 10,2 Millionen. Das heißt: Würde die Wählerschaft um 16- und 17-Jährige erweitert, würden sie ungefähr zweieinhalb Prozent ausmachen.
Was Landtagswahlen betrifft, dürfen in nur in vier Bundesländern 16- und 17-Jährige abstimmen: in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.
Fazit
In elf der 16 deutschen Bundesländer dürfen 16- und 17-Jährige bei der Kommunalwahl zum Wählen gehen. Bayern gehört zu den fünf Bundesländern, in denen das erst 18-Jährige dürfen. In Bayern wie auch zum Beispiel in Rheinland-Pfalz wurde im vergangenen Jahr das Wahlrecht ab 16 neu diskutiert und mit den Stimmen von CSU bzw. CDU und AfD abgelehnt.
Die Freien Wähler in Bayern hatten 2019 einen neuen Vorstoß für Wählen ab 16 bei Kommunalwahlen angekündigt. In Bayern leben rund 250.000 16- und 17-Jährige. Wahlberechtigt sind über zehn Millionen.
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