Kommunalwahl von Waakirchen beschäftigt Verwaltungsgericht München
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Kommunalwahl von Waakirchen beschäftigt Verwaltungsgericht München

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Keine Neuauszählung in Waakirchen - Gericht weist Klage ab

Eine Neuauszählung der Kommunalwahl 2020 in der Gemeinde Waakirchen im Landkreis Miesbach wird es nicht geben. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Geklagt hatte ein Bürger aus Waakirchen.

An jedem Wahlabend liegen Freud und Leid eng beieinander. Lars Hülsmann aus Waakirchen jubelte am 15. März 2020 erst über seinen Einzug in den Gemeinderat, dann aber kam die Ernüchterung.

Offenbar fehlerhafte Software

Hülsmann, der für die Bürgerliste WIR angetreten war, hatte den Einzug in den Gemeinderat bei der Kommunalwahl knapp verpasst und macht dafür die verwendete Auszählungssoftware verantwortlich. Sie habe zunächst 21 Sitze vergeben, Platz 21 wäre an Lars Hülsmann gegangen. Letztendlich hat der Gemeinderat von Waakirchen aber nur 20 Plätze. Die fehlerhafte Darstellung der Sitzverteilung ärgerte Lars Hülsmann. Deshalb forderte er eine Neuauszählung der Kommunalwahl in Waakirchen.

Gericht weist Klage ab

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts München hat die Klage des Waakirchners nun abgewiesen. Zuvor hatte schon das Landratsamt Miesbach die Wahlanfechtung des Waakirchners zurückgewiesen und das Verwaltungsgericht bestätigte dem Landratsamt dieses Vorgehen nun als richtig.

Die Vermutung des Klägers, dass Fehler der Software nahezu jeden Benutzer zu unbewussten Fehlern verleitet hätte, genüge letztendlich nicht um eine nachträgliche Neuauszählung aller Stimmen zu rechtfertigen, so das Gericht.

Es hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es zu einer Veränderung der gespeicherten Daten gekommen wäre. Das Gericht verwies in der mündlichen Verhandlung auf eine Antwort des Innenministeriums auf eine Abgeordnetenanfrage. Aus der Antwort ergebe sich, dass bei Neuauszählungen in anderen Kommunen keine ergebnisrelevanten Abweichungen festgestellt worden seien.

Es gehe um das große Ganze

Lars Hülsmann ging es nach eigenen Angaben nicht vorrangig um sein persönliches Wahlergebnis, sondern vielmehr um das "große Ganze". Wahlen müssten nicht nur geheim und frei, sondern auch korrekt sein, findet er. Die Software habe gravierende Sicherheitslücken. Das hätten auch IT-Experten des Fraunhofer-Instituts festgestellt.

Software sollte getestet sein

Der Waakirchner kritisiert, dass keine gesetzliche Bestimmung existiere, was eine Software, die bei Wahlen in Deutschland eingesetzt wird, erfüllen muss. Zudem fordert Hülsmann ein Lizenzierungsverfahren, damit die Software getestet und somit sicher ist. Damit würde man letztendlich auch den Wahlhelfern entgegenkommen.

Problem erkannt

Offenbar hatten rund 300 Kommunen in Bayern am Wahlabend Probleme mit der Software. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf Anfrage der Grünen hervor. Darin heißt es, dass die technischen Probleme zu unerfreulichen Verzögerungen und Mehraufwand geführt hätten.

Anhaltspunkte, dass sich dadurch Auswirkungen auf die Wahlergebnisse ergeben haben, bestünden aber nicht. Das hat das Gericht nun bestätigt.

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