Der Streit ging am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München in die zweite Instanz und endete mit einem Vergleich. Der Bauaufseher war mit Straßenbauarbeiten nahe des Grundstücks der Beklagten im Landkreis Ebersberg beschäftigt.
Kläger: Gestolpert und Wirbel gebrochen
Seinen Angaben zufolge griff der Hahn ihn an. Beim Versuch auszuweichen, sei er rückwärts über die Straßenkante gestolpert. Dabei habe er sich einen Wirbel gebrochen. Die Versicherung der Beklagten hat bis zum 21. Februar Zeit, den Vergleich zu widerrufen.
10.000 Euro aus erster Instanz waren Bauaufseher zu wenig
Das Landgericht hatte in erster Instanz die Besitzer des Hahns nur zu 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz verurteilt. Zugleich stellte das Gericht aber fest, dass sie dem Bauaufseher sämtlichen künftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Vorfall ersetzen müssen.
Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht, weil der Bauaufseher mehr Geld gefordert hatte. Er führte an, dass die Gockelbesitzer unter anderem seinen Verdienstausfall nicht ersetzt hätten.
Der Hahn kann niemanden mehr angreifen: Er wurde nach dem Vorfall geschlachtet.