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Kopf eines Hahns (Symbolbild)

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Vorfall im Landkreis Ebersberg: Gockel-Opfer bekommt 37.500 Euro

Nach dem Angriff eines aggressiven Gockels im Landkreis Ebersberg müssen die Besitzer des Tieres einem Bauaufseher rund 37.500 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen. Der Mann war dem Hahn ausgewichen und hatte sich am Rücken verletzt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Streit ging am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München in die zweite Instanz und endete mit einem Vergleich. Der Bauaufseher war mit Straßenbauarbeiten nahe des Grundstücks der Beklagten im Landkreis Ebersberg beschäftigt.

Kläger: Gestolpert und Wirbel gebrochen

Seinen Angaben zufolge griff der Hahn ihn an. Beim Versuch auszuweichen, sei er rückwärts über die Straßenkante gestolpert. Dabei habe er sich einen Wirbel gebrochen. Die Versicherung der Beklagten hat bis zum 21. Februar Zeit, den Vergleich zu widerrufen.

10.000 Euro aus erster Instanz waren Bauaufseher zu wenig

Das Landgericht hatte in erster Instanz die Besitzer des Hahns nur zu 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz verurteilt. Zugleich stellte das Gericht aber fest, dass sie dem Bauaufseher sämtlichen künftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Vorfall ersetzen müssen.

Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht, weil der Bauaufseher mehr Geld gefordert hatte. Er führte an, dass die Gockelbesitzer unter anderem seinen Verdienstausfall nicht ersetzt hätten.

Der Hahn kann niemanden mehr angreifen: Er wurde nach dem Vorfall geschlachtet.