Per Mail sharenTeilen17.07.2018, 10:36 UhrHome Icon > Volksbegehren gegen Flächenfraß unzulässig Volksbegehren gegen Flächenfraß unzulässigDas Volksbegehren gegen Flächenfraß, "Betonflut eindämmen", ist nicht zulässig. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden. Das Volksbegehren war von den Grünen, der ÖDP und mehreren Verbänden initiiert worden. VonTill Erdtracht