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Vergewaltigungsversuch: Flüchtlinge sollen zur Speichelprobe

Nach der versuchten Vergewaltigung einer jungen Frau vor fast fünf Monaten in Münsing hat das Amtsgericht nun eine DNA-Reihenuntersuchung von Flüchtlingen angeordnet. Eine freiwillige DNA-Probe hatte zuvor zu keinem Erfolg geführt. Von M. Breitkopf

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern.

15 Flüchtlinge aus Münsing hat die Polizei schriftlich zur DNA-Untersuchung geladen. Ein Polizeisprecher unterstreicht, dass es sich um keinen Generalverdacht handle aber die Täterbeschreibung sei eindeutig. So hat ihn die 26-jährige Frau als 1,70 Meter groß mit schwarzen, kurzen Haaren und dunkler Hautfarbe beschrieben.

Der Mann hat die Frau am Rande einer Johannifeier in Münsing zu Boden geworfen und versucht, sie zu vergewaltigen. Als sie sich wehrte, flüchtete der Täter.

Flüchtlinge können Speicheltest freiwillig machen

Die Teilnahme am DNA-Screening ist für die Flüchtlinge freiwillig. Laut Polizei kann damit aber auch eindeutig die Unschuld belegt werden. Daher diene das Screening zur zweifelsfreien Entlastung. Die Speichelproben werden mit den DNA-Spuren vom Tatort verglichen. Die Proben werden in den nächsten Tagen genommen. Die Auswertung erfolgt dann durch das Rechtsmedizinische Institut in München.