Flächenfraß in Bayern

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Verfassungsgerichtshof zu Volksbegehren gegen Flächenfraß

Ist das Volksbegehren "Betonflut Eindämmen" für eine Begrenzung des Flächenverbrauchs in Bayern verfassungsgemäß? Darüber verhandelt heute der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Von Lorenz Storch

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Das Volksbegehren will eine Obergrenze für den Flächenverbrauch: Nicht mehr als fünf Hektar täglich dürften dann in Bayern noch zubetoniert werden. Etwa halb so viel wie zuletzt.

Die Staatsregierung argumentiert: Das sei ein zu heftiger Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Und vor allem: Das Volksbegehren müsste nach Ansicht des Innenministeriums selbst definieren, wie denn diese fünf Hektar pro Tag künftig unter den bayerischen Kommunen verteilt werden sollen.

Eine Möglichkeit: Zertifikatenhandel für Flächenverbrauch

Das könne man gut im Landesentwicklungsprogramm (LEP) regeln, wie es das Volksbegehren vorsieht, argumentieren die Initiatoren. Schließlich sei das LEP das zentrale Instrument der Landesplanung, das auch vom Landtag verabschiedet wird. Möglich sei zum Beispiel ein Zertifikatenhandel für Flächenverbrauch in Bayern oder eine Verteilung der Flächenbudgets durch die regionalen Planungsverbände.

Heute noch keine Entscheidung

Entscheiden wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof heute noch nicht. Die neun Richter hören sich die Argumente beider Seiten an, fragen nach. Angesetzt sind dafür nach Angaben eines Gerichtssprechers etwa eineinhalb Stunden. Danach wird ein Termin für die Entscheidungsverkündung benannt.