Neue Piktogramme für E-Scooter auf VAG-Bussen

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Verbot gekippt: Nürnberger Busse nehmen wieder E-Scooter mit

Gute Nachricht für Menschen mit Behinderung, die auf einen sogenannten E-Scooter angewiesen sind: Die Elektromobile dürfen wieder in Bussen und Bahnen des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) mitfahren. Von Christian Schiele

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Um mobil zu bleiben, sind manche Menschen mit Behinderung auf sogenannte E-Scooter angewiesen. Sie dürfen nun wieder in Bussen und Bahnen im Großraum Nürnberg mitfahren. Das teilte die Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) mit. Grund dafür ist ein bundeseinheitlicher Erlass der Länder, der bereits im März 2017 in Kraft getreten ist und den die VAG nun umsetzt.

Auflagen müssen erfüllt sein

Der Erlass schreibt vor, dass Verkehrsunternehmen künftig vierrädrige E-Scooter bis zu einer Länge von 1,20 Meter und einem Gesamtgewicht von maximal 300 Kilogramm inklusive aufsitzender Person transportieren müssen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gefährte eine zusätzliche Feststellbremse haben, bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten und rückwärts in einen Bus einfahren können. Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden.

166 von 256 Busse sind entsprechend ausgerüstet

Die VAG muss nun in ihren Bussen ausreichen Platz für einen E-Scooter und einen entsprechenden Haltebügel zur Verfügung stellen. Und sie ist verpflichtet, Fahrgäste mitzunehmen, die einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G" haben oder denen der E-Scooter von der Krankenkasse verschrieben wurde. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Menschen mit einem E-Scooter in 166 von 256 Bussen sowie in allen Straßen- und U-Bahnen in Nürnberg wieder mitfahren.

Zweijähriges Verbot endet

Diese Regelung gelte seit Januar, teilte die VAG heute mit. Übergangsweise verkehren weiterhin Sonderfahrzeuge für Menschen mit E-Scootern. Vor zwei Jahren hatte die VAG die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Straßenbahnen aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen.