Er soll seine ehemalige Freundin in München erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen einen 46-jährigen Stalker eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Die Ankläger gehen davon aus, dass der Architekt voll schuldfähig war. Sie sehen außerdem eine besondere Schwere der Schuld, sodass auch nach 15 Jahren keine Strafaussetzung möglich wäre.
Hungerstreik zum Prozessauftakt
Der Angeklagte war rund einen Monat vor Prozessbeginn im September in einen Hungerstreik getreten. Damals erklärte ihn der Gerichtsarzt für verhandlungsfähig. Daraufhin hatte der 46-jährige Architekt eine Erklärung verlesen: Das Gericht verweigere ihm, sich angemessen zu verteidigen. So habe er beispielsweise keinen Laptop zum Arbeiten. Auch lehnte er seinen Pflichtverteidiger ab.
Rückblick: Ex-Freundin in ständiger Angst
Der Mann wollte das Ende seiner sechs Jahre zurückliegenden Beziehung zum späteren Opfer nicht hinnehmen. Das Amtsgericht München verurteilte ihn bereits 2014 wegen jahrelanger Nachstellung zu einer Geldstrafe. Doch das sogenannte Stalking ging weiter – auch, nachdem die Frau den Wohnort gewechselt und ein richterliches Kontaktverbot erwirkt hatte. Vorsorglich hatte sie auch ihre Nachbarn darüber informiert. Die Architektin lebte in ständiger Angst. Mitunter soll sich die 45-Jährige nur in Begleitung nach Hause getraut haben, berichteten Nachbarn.
Mord - kurz vor Stalking-Prozess
Im August 2016 sollte sich ihr Stalker erneut vor Gericht verantworten. Wenige Tage vorher soll der Angeklagte seiner Ex-Freundin aber vor ihrer Haustür im Münchner Stadtteil Obergiesing aufgelauert und sie mit mindestens 18 Messerstichen getötet haben, so die Staatsanwaltschaft. Die 45-Jährige verblutete im Hauseingang. Der Architekt floh und wurde erst nach drei Monaten in Spanien gefasst. Seit seiner Auslieferung nach Deutschland sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.