Wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen ist der 52-jährige Angeklagte zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Tod seiner zwei Kinder wurde vom Gericht vor dem Schuldspruch ausgeklammert.
Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre auf Bewährung
Im Prozess um die tödliche Geburtstagsfeier von Arnstein hatte ein Nebenkläger, der ein Kind bei dem Unglück verloren hat, eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten ab. Der Mann müsse "spürbar bestraft werden". Ein Ehepaar, das ebenfalls ein Kind verloren hat und als weiterer Nebenkläger auftritt, schließt sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die hatte zuvor zwei Jahre auf Bewährung verlangt.
Verteidigung erinnert an Spezialregelung
Ein Verteidiger des Angeklagten wiederum plädierte auf ein Jahr mit Bewährung. Auch erinnerte er an die Möglichkeit im Strafrecht, ein Urteil auszusprechen, ohne ein Strafmaß zu benennen. Dies ist möglich in Fällen, in denen der Angeklagte durch den Vorfall selbst schon "bestraft genug" ist.
Tragischer Tod von sechs Jugendlichen
Unter den sechs Jugendlichen, die in der Gartenhütte des Angeklagten ums Leben kamen, waren zwei eigene Kinder. Sie waren bei einer Geburtstagsfeier an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben. Der 52-Jährige hatte im Technikraum des Häuschens einen mit Benzin betriebenen und nicht für Innenräume geeigneten Stromgenerator aufgestellt. Die Abgase verteilten sich im Raum, anstatt nach außen geleitet zu werden.
Für fahrlässige Tötung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen, es sind aber auch eine Bewährungsstrafe oder eine Geldstrafe möglich.