Prozess um tödliches Ungliück in Arnstein

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Unglück von Arnstein: Angeklagter bedauert Vorfälle zutiefst

Im Prozess um die tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftung von sechs Teenagern in Arnstein hat der Angeklagte eine Erklärung verlesen lassen. "Nach wie vor bin ich fassungslos wie und warum das passieren konnte", sagte er.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Der Angeklagte kam um kurz nach 9 Uhr in den vollen Gerichtssaal im Landgericht Würzburg. Sein Gesicht verbarg er hinter einem DIN-A4-Briefumschlag. Sein Anwalt verlas zum Prozessbeginn eine Erklärung. Darin heißt es, der Angeklagte sei fassungslos über das was passiert ist. Es verfolge ihn Tag und Nacht. Er wolle sich dem Prozess stellen, auch um zu erfahren, wie es zu dem Unglück kommen konnte.

Bisher keine Zwischenfälle

Dem Mann wird vorgeworfen, für den Tod der sechs Jugendlichen verantwortlich zu sein, weil er verbotenerweise einen mit Benzin betriebenen Stromgenerator in dem Gartenhaus installiert hatte. Die Abgase hatte er mit Wasserleitungsrohren durch ein Loch in der Hüttenwand ins Freie leiten wollen. Die Rohre fielen ab und so konnte sich das geruchlose und giftige Kohlenmonoxid in dem Gartenhaus verteilen. Sechs junge Menschen, die dort gefeiert hatten, fanden den Tod. Für den Angeklagten ein Rätsel. Mehrere Male habe er den Generator getestet. Nie sei es zu Zwischenfällen gekommen.

Im Gerichtssaal sitzen viele Menschen aus Arnstein. Auch Angehörige der Opfer sind unter ihnen. Während die Erklärung des Angeklagten verlesen wird, hört man lautes Schluchzen im Gerichtssaal. Auch der Angeklagte selbst wischt sich mehrmals die Tränen aus dem Gesicht.

Anklage: fahrlässige Tötung in sechs Fällen

Der 52-jährige Mann muss sich wegen fahrlässiger Tötung ins sechs Fällen vor dem Landgericht Würzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, alle Warnhinweise auf dem Generator und in der Bedienungsanweisung ignoriert zu haben und das Gerät trotzdem im Inneren seiner 48 Quadratmeter großen Gartenlaube aufgestellt zu haben. Außerdem hätte dem Angeklagten klar sein müssen, dass seine undichte Rohr-Konstruktion die Abgase nicht richtig nach draußen leiten würde und somit nicht geeignet war. Für fahrlässige Tötung reicht der Strafrahmen der Staatsanwaltschaft zufolge von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Für das Verfahren hat das Gericht drei Prozesstage angesetzt.