Ziehen gemeinsam vor Gericht: Polizistin Julia K. und Jürgen Ascherl (DPolG).
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"Ungerecht": Polizistin klagt wegen Ballungsraumzulage

Die Ballungsraumzulage wird nicht in allen Gemeinden rund um München gezahlt. Eine Polizistin will das ändern und hat Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Unterstützt wird sie von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Die Fürsorgeleistung in Höhe von derzeit rund 130 Euro zuzüglich 35 Euro pro Kind erhalten Beamtinnen und Beamte als Ausgleich für die teuren Lebenshaltungskosten in und um München. Allerdings orientiert sich die Zahlung der Ballungsraumzulage am Landesentwicklungsprogramm Bayern.

Gemeinden im Landkreis München, die darin nicht aufgelistet sind, werden bei der Zulage auch nicht berücksichtigt. So wohnt die Polizistin Julia K., die vor Gericht gezogen ist, in einer Gemeinde, in der es keine Ballungsraumzulage gibt, während sie in direkt angrenzenden Gemeinden gezahlt wird. Für Jürgen Ascherl, den stellvertretenden Landesvorsitzenden der DPolG, ist das nicht nachvollziehbar: Es gebe zwischen den fraglichen Gemeinden keine Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten.

Ascherl: "Zulage deutlich zu niedrig"

Zudem stellt Ascherl generell die Höhe der Zulage auf den Prüfstand. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor 14 Jahren bezüglich der bayerischen Ballungsraumzulage sei die Staatsregierung verpflichtet worden, die Entwicklung der Lebenshaltungskosten zu beobachten und die Zulage gegebenenfalls anzupassen.

Dieser Verpflichtung, so Ascherl, sei die Staatsregierung bis heute nicht nachgekommen. Allein die Mieten hätten sich seitdem verdoppelt, die Zulage sei "deutlich zu niedrig". Die Deutsche Polizeigewerkschaft stellt sich eine Ortszulage vor, die sich an den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen einer Gemeinde orientiert. Die Beamtin hat ihre Klage im Februar beim Münchner Verwaltungsgericht eingereicht, die DPolG will nötigenfalls den Weg durch die Instanzen mitgehen.

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