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Prozess um Tote vom Samerberg

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Tote vom Samerberg: Staatsanwalt fordert drei Jahre Haft

Tote vom Samerberg: Staatsanwalt fordert drei Jahre Haft

Im Prozess um den Unfall mit zwei toten jungen Frauen auf der Rosenheimer Südumgehung hat Staatsanwalt Jan Salomon je drei Jahre Haft für die beiden Angeklagten gefordert. Von Martin Binder

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Sowohl der eigentliche Unfallverursacher, der mit dem Kleinwagen dreier junger Frauen vom Samerberg auf der Überholspur frontal zusammengestoßen war als auch der Fahrer des überholten BMW hätten sich grob fahrlässig verhalten und den Tod der jungen Frauen sowie schwerste Verletzungen bei der dritten jungen Frau im Auto verursacht. Beide Fahrer hätten bei rechtzeitigem Bremsen den Unfall noch verhindern können, so der Staatsanwalt.

Unfall durch illegales Autorennen verursacht?

Für den Staatsanwalt steht fest, dass sich der Unfallverursacher im Golf mit dem BMW und einem zweiten BMW dahinter ein Rennen geliefert hatten, weshalb der Abstand zwischen den beiden BMW zu gering für ein Einscheren gehalten wurde. Der Unfallverursacher habe überholt, obwohl er an dieser Stelle nicht hätte überholen hätte dürfen.

Für den Staatsanwalt kommt keine Bewährungsstrafe in Frage, auch dann nicht, falls das Urteil nur maximal zwei Jahre ausfallen sollte. In diesem Fall wäre zwar grundsätzlich eine Bewährung möglich, für die der Staatsanwalt aber keine Möglichkeit sieht angesichts des Verhaltens der beiden Angeklagten. Beide Angeklagten haben die Ausführungen des Staatsanwalts und seine Forderung nach drei Jahre Haft für jeden bewegungs- und ausdruckslos mitverfolgt.