Ein Fischotter in einem Teich
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Töten von Fischottern in der Oberpfalz kommt wieder vor Gericht

Der juristische Streit um die Tötung von Fischottern in der Oberpfalz geht weiter. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg zugelassen, das das Töten von Fischottern verboten hatte.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Der Streit um den Fischotter in der Oberpfalz geht in die nächste Runde. Jetzt soll in einem Berufungsverfahren am Verwaltungsgerichtshof in München entschieden werden, ob einzelne der unter Artenschutz stehenden Tiere in den Kreisen Tirschenreuth, Schwandorf und Cham getötet werden dürfen. Das teilte die Regierung der Oberpfalz am Dienstag (09.08.) mit.

  • Naturschützer und Teichwirte streiten um Fischotter

Gericht kassierte Ausnahmegenehmigung

Eigentlich hatte die Bezirksregierung im März 2020 Teichbesitzern erlaubt, dass an besonders betroffenen Fischzuchtanlagen je zwei männliche Tiere getötet werden dürfen. Nach einer Klage des Bund Naturschutz hatte das Verwaltungsgericht Regensburg diese artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen im August 2021 aber wieder gekippt.

Ein Grund für die Entscheidung des Gerichts war, dass auch weibliche Tiere in die Fallen gehen würden. Außerdem könnten getötete männliche Fischotter in kurzer Zeit von gebietsfremden Fischottern ersetzt werden.

VGH lässt Berufung zu

In Abstimmung mit dem bayerischen Landwirtschaftsministerium, dem Umweltministerium und der Regierung der Oberpfalz beantragte die Landesanwaltschaft Bayern beim VGH Berufung. Dieser Antrag wurde vom VGH nun zugelassen. Der Prozess geht also in die nächste Instanz.

Der Fischotter gehört zu den streng geschützten Tierarten. Er breitete sich in den vergangenen Jahren immer weiter aus – vor allem in der Oberpfalz. Hier sind die Fronten zwischen Teichwirten und Naturschützern verhärtet.

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