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Tödlicher Badeunfall Himmelkron: Staatsanwalt fordert Freispruch

Vor dem Amtsgericht Kulmbach werden im Prozess um den tödlichen Badeunfall von Himmelkron Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft fordert einen Freispruch für Bademeister und Betreuerin.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Der Bademeister hatte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Aufsichtspflicht im kritischen Moment des Unfalls. Da die Betreuerin in diesem Moment verantwortlich war. Auch sei nicht sicher, dass das Unglück hätte verhindert werden können, hieß es heute im Gericht. 

Urteil im April erwartet

Die Betreuerin war nach Aussagen der Staatsanwaltshaft davon ausgegangen, dass das Mädchen schwimmen könne. "Wir müssen davon ausgehen, dass Vanessa lautlos untergegangen ist. Es gab keinen Überlebenskampf, für keinen war ersichtlich, einschreiten zu müssen", so die Staatsanwaltschaft im Plädoyer weiter. Deswegen fordert die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für Bademeister und Betreuerin. Das Urteil wird nächste Woche erwartet.

Mädchen stirbt im Krankenhaus

Angeklagt sind die Betreuerin einer Kindersportgruppe und ein Bademeister wegen fahrlässiger Tötung. Im Sommer 2014 war ein achtjähriges Mädchen bei einem Freibad-Ausflug untergegangen und bewusstlos geworden. Knapp eine Woche später starb sie im Krankenhaus. Zum Prozessauftakt Anfang Februar betonte die Staatsanwaltschaft, dass der Tod des Kindes hätte verhindert werden können, wenn die beiden Angeklagten besser aufgepasst hätten.