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Landgericht Bamberg

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Tod durch Liquid Ecstasy: Revision vor dem Landgericht Bamberg

Ende 2014 war in Bamberg ein Mann gestorben, nachdem er auf einer Party "Liquid Ecstasy" zu sich genommen hatte. Ein 26-Jähriger wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt – doch die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Der Prozess begann heute.

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Kurz vor Weihnachten 2014 soll der heute 26-jährige Angeklagte zu einer privaten Party in Bamberg hoch dosiertes, flüssiges Ecstasy – sogenanntes Liquid Ecstasy – mitgebracht haben. Die Plastikflasche mit dem gefährlichen Gamma-Butyrolacton (kurz GBL) soll er auf dem Wohnzimmertisch abgestellt haben. Den Ermittlungen zu Folge soll er auch vor dem Inhalt gewarnt haben. Er selbst war Konsument der Droge gewesen.

Zwei Männer im Alter von damals 24 und 27 Jahren hatten trotz der Warnung aus der Flasche getrunken und waren kurze Zeit später bewusstlos geworden. Der 27-Jährige starb, der 24-Jährige entkam nur knapp dem Tod.

Revision der Staatsanwaltschaft

Ein 26-jähriger Mann muss sich seit heute (09.11.17) erneut in einer Revisionsverhandlung vor dem Landgericht Bamberg wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Das Landgericht Bamberg hatte den jungen Mann im Dezember 2015 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eigentlich eine Anklage wegen Mordes gefordert und deshalb beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil eingelegt.

Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bamberg. Die Kritik des ersten Strafsenats: Die Richter hätten damals die Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge nicht ausreichend geprüft. Dass das Gericht in seinem Urteil keinen Mord erkannt hatte, beanstandete der Bundesgerichtshof nicht. Für den Prozess sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt.

Stichwort: Gamma-Butyrolacton

Gamma-Butyrolacton (GBL), auch als K.o.-Tropfen oder Liquid Ecstasy bekannt, wird in der Partyszene als aufputschendes Mittel genommen. Die Droge gilt jedoch als unberechenbar, da sie entweder stimuliert oder die Aktivitäten im Gehirn und im zentralen Nervensystem verlangsamt. Eine Überdosis ist lebensgefährlich und kann zu einer Atemlähmung führen. GBL soll laut Experten besonders in Kombination mit Alkohol gefährlich sein.