Er muss feststellen, wie stark der Fluss tatsächlich durch die Kraftwerkskühlung mit Schadstoffen belastet ist. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Die Umweltschützer halten die Genehmigungen zur Entnahme des Flusswassers für rechtswidrig, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht worden sei. Eine solche Prüfung sei aber nicht nötig, urteilten nun die Leipziger Richter. Es müsse jedoch sichergestellt sein, dass sich trotz der Einleitung und Entnahme von Mainwasser der Zustand des Flusses wie gesetzlich vorgesehen verbessern könne. Dazu muss die Vorinstanz nun weitere Prüfungen anstellen. Zuvor hatten die hessischen Richter die Klagen der Umwelthilfe zurückgewiesen. Eine Klage, die sich auf eine bereits abgelaufene Erlaubnis bezog, wies das Bundesverwaltungsgericht zurück.
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