Polizeiautos stehen vor Beginn des AfD-Parteitags auf dem weiträumig abgesperrten Messegelände in Augsburg.

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Straftäterin darf Augsburg während AfD-Parteitag nicht betreten

Wegen politischer Straftaten in der Vergangenheit darf sich eine Frau am Wochenende grundsätzlich nicht in Augsburg aufhalten. Einen Eilantrag gegen das Verbot lehnte das Verwaltungsgericht in Augsburg ab.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat ein Aufenthalts- und Betretungsverbot gegen eine durch politisch motivierte Straftaten aufgefallene Frau im Zusammenhang mit dem Parteitag der AfD in Augsburg bestätigt. Es bleibt von Freitag bis Sonntag bestehen.

Stadt und Polizei befürchteten Straftaten während des Parteitags

Die Stadt Augsburg hatte das Aufenthalts- und Betretungsverbot verhängt, da die Polizei davon ausgeht, dass sich die Frau während des AfD-Parteitags in Augsburg an Störungen und Straftaten beteiligen würde.

Bereits wegen politisch motivierter Straftaten verurteilt

Das Gericht bezeichnete die Gefahrenprognose der Polizei im Vorfeld des AfD-Parteitags in Augsburg als "nachvollziehbar". Die Frau war nach Angaben des Verwaltungsgerichts bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und verurteilt worden. Auch künftig sei von politisch motivierten Straftaten auszugehen.

Gericht berücksichtigt Ausnahme im Verbotsbescheid

Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung, dass die Stadt im Falle eines berechtigten Interesses der Frau eine schriftliche Erlaubnis für das Betreten von Teilbereichen Augsburgs während des Parteitags-Wochenendes erteilen würde. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg kann die Frau Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einreichen.