Angeklagter im Reichsbürgerprozess

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"Reichsbürger"-Prozess: Staatsanwalt plädiert auf Mord

Im Prozess gegen den sogenannten Reichsbürger von Georgensgmünd hat der Staatsanwalt auf Mord plädiert und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Staatsanwalt sieht außerdem die besondere Schwere der Schuld gegeben. Von Inga Pflug

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Die Verhandlung habe bewiesen, dass der 50 Jahre alte Angeklagte Wolfgang P. die Schüsse vorbereitet und geplant habe, sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag. Wolfgang P. habe bewusst einen "besonders günstigen Moment" abgepasst, um die Polizisten durch die geschlossene Tür zu beschießen. Es sei deutlich geworden, dass der heute 50-Jährige vor genau einem Jahr "möglichst viele möglichst arglose" Beamte aus dem Hinterhalt habe töten wollen. Auch sei dem Angeklagten klar gewesen, dass auch die Ausrüstung der Beamten keinen 100-prozentigen Schutz gewährleisten könne.

Reue nicht feststellbar

Nebenklage-Anwältin Monika Goller betonte in ihrem Schlusswort, es sei dem Angeklagten immer nur um seine Waffen gegangen – und die habe er mit Waffengewalt verteidigt. Auch habe er gewusst, dass der getötete Beamte den Kugeln schutzlos ausgeliefert war. Reue sei bei dem 50-Jährigen nicht feststellbar.

"Der Angeklagte wollte töten." Monika Goller, Rechtsanwältin.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage widersprechen damit vehement der Darstellung der Verteidigung, die in dem Prozess bislang darzulegen versucht, Wolfgang P. sei von einem Überfall ausgegangen und habe sich verteidigen wollen. Beide beantragten wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen schwere der Schuld.

Briefe des Angeklagten verlesen

Vorher sind Briefe des Angeklagten an die Familie des getöteten Polizisten sowie das SEK Nordbayern verlesen worden. Darin drückt Wolfgang P. sein Mitgefühl für die Angehörigen und Kollegen des SEK-Beamten aus – eine Verantwortung für die Geschehnisse vom 19. Oktober 2016 übernimmt er aber ausdrücklich nicht: Er sei von einer Explosion aus tiefem Schlaf geweckt geweckt worden.

"Der Schreck hat es mir unmöglich gemacht, besonnen zu reagieren." Wolfgang P. (Angeklagter)

Der Angeklagte gab an Todesangst gehabt zu haben, Schuld an dem Vorfall und den Schüssen seien diejenigen, die den Einsatz geplant bzw. sich nicht ausreichend mit ihm als Menschen auseinandergesetzt hätten.

"Würde das Grundgesetz eingehalten, wäre es nicht zu dem Einsatz gekommen." Zitat aus dem Schreiben von Wolfgang P. an die Beamten.

Das Schreiben an die Beamten wurde heute beschlagnahmt. Das Plädoyer der Verteidigung ist für Freitag (20.10.17) geplant. Ein Urteil könnte dann am Montag (23.10.17) gesprochen werden.