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Richter Klaus-Jürgen Schmid

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Richter hängt bei Prozess gegen Afghanen Kreuz ab

Ein Jugendrichter hat in einem Verfahren gegen einen Asylbewerber aus Afghanistan das Kreuz aus dem Gerichts-Saal entfernen lassen. Von Dagmar Bohrer-Glas

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Der 21-jährige Angeklagte musste sich vor Gericht verantworten, weil er einem Landsmann mit dem Tode gedroht haben soll, nachdem derwar und seither regelmäßig am Sonntag eine Kirche besucht. Es ging also um eine religiös motivierte Tat.

Erst das Recht, danach die Religion

Richter Schmid hangte vor der Verhandlung das Kreuz selbst ab. Zum einen, so begründete er das, sind religiöse Symbole im Gerichtssaal grundsätzlich nicht vorgeschrieben und dann war es für Richter Schmid der erste Fall dieser Art.

"In diesem Sinne habe ich mir Gedanken gemacht, wie bringe ich einen jungen Mann, von dem behauptet wird, dass er diesem Christen das Lebensrecht abspricht und von dem behauptet wird, dass er ein Taliban ist, wie bringe ich den dazu erzieherisch, davon abzurücken, dass er glaubt, ein Dschihad würde bestehen zwischen Christen und Islamisten, und da hielt ich es nicht für opportun, dass ich unter dem sichtbaren Kreuz ihn verurteile. Das war das Thema." Richter Klaus-Jürgen Schmid

Mit dieser Maßnahme wollte der Richter aber dem jungen zeigen, dass in unserem Rechtsstaat nicht über den Gesetzen steht.

Wütende Reaktionen

Als Reaktion darauf gab es wütende Anrufe im Miesbacher Amtsgericht, und Richter Schmid hat auch böse E-Mails bekommen.

"Es wird hier geschrieben, dass ich eine komplett nutzlose und kontraproduktive Aktion abgeliefert hätte, ich würde ein kulturell-religiöses Hoheitssymbol abgenommen haben: Das Blut, was durch die Hände des Angeklagten vergossen wird, wird zum Teil Ihnen zuzuschreiben sein. Dabei verkennt der (Schreiber) völlig, dass ich die Höchststrafe, die ich geben kann, vergeben habe und die Staatsanwaltschaft weit weniger beantragt hat." Richter Klaus-Jürgen Schmid

Richter Schmid selbst sieht sich also zu Unrecht angegriffen. Er will nun das Kreuz gar nicht mehr aufhängen:

"Nachdem das bayerische Richtergesetz geändert werden wird dahingehend, dass weder Kreuz noch Kopftuch offen von Richtern in der Verhandlung getragen werden sollen, halte ich es auch nicht für richtig, dass religiöse Symbole in den Gerichtssälen hängen." Richter Klaus-Jürgen Schmid

Richter Schmid will grundsätzlich überhaupt keine Debatte anstoßen hinsichtlich der Neutralität des Staates. Er betont einfach: die dritte Gewalt – also die Justiz – ist unabhängig von Religionen.