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Die Gemeinde Bolsterlang im Oberallgäu

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Reichsbürger-Verdacht: Herrmann begrüßt Suspendierung

Weil sie der Reichsbürgerbewegung angehören soll, wurde die Bürgermeisterin von Bolsterlang, Monika Zeller, vom Dienst suspendiert. Innenminister Herrmann begrüßt den Schritt. Zellers Parteikollegen können sich das Vorgehen dagegen nicht erklären.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Die Bürgermeisterin von Bolsterlang, Monika Zeller, ist mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt suspendiert. Außerdem hat die Landesanwaltschaft Bayern ein Disziplinarverfahren gegen Zeller eingeleitet, mit dem Ziel "der Entfernung der Beamtin aus dem Beamtenverhältnis".

Zwei Vorfälle stützen Reichsbürger-Verdacht

Hintergrund sind laut Landesanwaltschaft im Wesentlichen zwei Vorfälle: Zeller soll für sich und ihre Söhne Staatsangehörigkeitsausweise beantragt haben und dabei für die Reichsbürgerbewegung typische Angaben gemacht haben. Außerdem soll im Frühjahr 2016 ein bekannter Redner der Reichsbürger in einem Saal der Gemeinde in Bolsterlang aufgetreten sein. Obwohl Zeller bei dieser Veranstaltung anwesend war, habe sie den Aussagen des Redners nicht widersprochen oder die Veranstaltung abgebrochen.

Grundsatz der Treuepflicht verletzt

Laut Landesanwaltschaft widerspricht dieses Verhalten dem Grundsatz der Treuepflicht für Beamte. Diese haben für den Bestand des Staates einzustehen. Wenn jemand – wie in der Reichsbürgerbewegung üblich – der Auffassung zuneigt, dass die Bundesrepublik eher nicht besteht, dann sei diese Treuepflicht verletzt.

Verfahren auch gegen andere Staatsbeamte

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte den Schritt der Landesanwaltschaft. Jemand, der Anhänger der Reichsbürgerbewegung sei oder deren Gedankengut vertrete, könne in einer öffentlichen Funktion des Freistaates Bayern nicht akzeptiert werden. Auch gegen andere Staatsbeamte, unter anderem Polizisten, seien bereits Verfahren eingeleitet worden, wenn der Verdacht bestand, dass sie der Reichsbürgerbewegung angehören. Es sei wichtig, dass die öffentlichen Behörden da konsequent vorgingen.

Erster Fall einer Bürgermeisterin in Bayern

Herrmann ist bislang kein weiterer Fall eines Bürgermeisters oder einer Bürgermeisterin in Bayern bekannt, der wegen einer Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung suspendiert worden wäre. Allerdings werde jedem Verdacht nachgegangen. Gerade bei gewählten Amtsträgern müssen man aber mit solchen Vorwürfen sorgsam umgehen.

Herrmann unterstützt Landesanwaltschaft

Es sei deshalb richtig, dass die Landesanwaltschaft so präzise vorgegangen sei. Die Bürgermeisterin habe die Vorwürfe zunächst in Abrede gestellt, die Landesanwaltschaft habe diese deshalb sehr sorgfältig geprüft. Eine Suspendierung sei ein massiver Eingriff, deshalb müssten gute Belege vorhanden sein, bevor eine solche Maßnahme getroffen wird.

Unverständnis bei den Freien Wählern im Oberallgäu

Bei Hugo Wirthensohn, dem Vorsitzenden des Kreisverbandes Oberallgäu der Freien Wähler, löst das Vorgehen dagegen Unverständnis aus. Wirthensohn sitzt gemeinsam mit Monika Zeller in der Fraktion der Freien Wähler im Kreistag. Er kenne Zeller, seit sie bei den Freien Wählern mitarbeite. Bislang habe es dabei nie Auffälligkeiten gegeben.

Keine extremistischen Ansichten bekannt

In ihrer politischen Arbeit habe er sie als ruhig, bedächtig und abwägend erlebt: Eine "normale Freie Wählerin, die ihre eigene Meinung habe". Diese Meinung habe aber noch nie mit denen der anderen Parteikollegen kollidiert. Auch extremistische Ansichten seien bislang nie durchgekommen.

Den Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis habe Zeller damals so erklärt, dass sie von der Situation 2015, insbesondere der Ankunft so vieler Flüchtlinge in Deutschland, verunsichert gewesen sei. Sie habe sich Sorgen gemacht und deshalb diesen Antrag gestellt.

Fraktion der Freien Wähler steht hinter Zeller

Die Fraktion stehe geschlossen hinter Zeller. Demnächst werde es eine Fraktionssitzung geben, in der der Sachverhalt besprochen werde, so Wirthensohn. Seines Wissens nach wolle Zeller Klage gegen den Bescheid des Verwaltungsgerichts einlegen. Seine Meinung sei klar: Im Zweifel für den Angeklagten.