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Symbolbild: Die Göttin Justitia hält die Waage als Zeichen der Gerechtigkeit und das Richtschwert

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"Reichsbürger" soll im Gericht heimlich gefilmt haben

In Würzburg steht ab dem Vormittag ein sogenannter Reichsbürger aus dem Landkreis vor Gericht. Er soll in einem früheren Verfahren heimlich Filmaufnahmen im Gerichtssaal gemacht haben – mit einer getarnten Mini-Kamera.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Immer wieder hat der 58-Jährige aus dem Landkreis Würzburg Ärger mit dem Gesetz – in erster Linie deshalb, weil er diese Gesetze nicht anerkennt. Denn der Mann ist das, was Politik und Justiz als "Reichsbürger" bezeichnen. Im aktuellen Prozess geht es nun um die "Vertraulichkeit des Wortes".

Gefilmt in James-Bond-Manier

In einem früheren Verfahren wegen des Verdachts der Nötigung soll der 58-Jährige während des Prozesses heimlich Filmaufnahmen im Würzburger Gerichtssaal gemacht haben. Die Mini-Kamera soll in einem Spezialkugelschreiber eingebaut gewesen sein.

Über zwei Stunden hinweg sollen so Bild- und Tonaufnahmen entstanden sein. Anschließend, so die Anklage, habe er den Kuli seiner Tochter im Zuschauerraum zugesteckt. Diese habe den Stift im Ausschnitt ihrer Bluse verschwinden lassen. Die Anklage lautet auf Verletzung der Vertraulichkeit des Worts.

Persönlichkeitsrechte werden verletzt

Fälle wie diese häufen sich in deutschen Gerichtssälen. Die in Kulis, Schlüsselanhänger oder Brillengestellen eingebauten Mini-Kameras sind nur schwer zu erkennen und liefern Bild und Ton in guter Qualität. Gerade sogenannte Reichsbürger bedienen sich dieser Technik, um Gesetze zu umgehen und illegale Aufnahmen ins Internet zu stellen – dies freilich unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Prozessbeteiligten wie Zeugen, Sachverständigen oder Richtern.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback hatte deshalb im Frühjahr 2017 eine Initiative gestartet. Ziel war es, heimliches Filmen hart zu bestrafen – beim Filmen nicht-öffentlicher Sitzungen mit bis zu drei Jahren Haft. Der Bundesrat lehnte es allerdings ab, den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.