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Angeklagter im Prozess um Tragödie von Arnstein

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Prozess Arnstein: Verteidiger fordert ein Jahr auf Bewährung

Im Prozess nach dem Unglück von Arnstein sind die Plädoyers abgeschlossen: Die Verteidigung des angeklagten Vaters plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr - oder auf ein noch geringeres Strafmaß. Von Norbert Steiche

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Mainfranken am .

Die Verteidigung des 52-Jährigen plädierte am Vormittag im Würzburger Landgericht auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Es könne aber auch ein Urteil ohne Strafzumessung ausgesprochen werden - und zwar dann, wenn der Angeklagte durch der Vorfall selbst bereits bestraft genug sei, so der Verteidiger. Bei dem Unglück in Arnstein starben in der Gartenhütte des Angeklagten sechs Jugendliche an Kohlenmonoxid-Vergiftung, darunter zwei Kinder des Angeklagten. Die 18 und 19 Jahre alten Jugendlichen hatten in der Laube den 18. Geburtstag seiner Tochter gefeiert. Der Familienvater selbst fand am nächsten Tag die Leichen in der Laube.

Staatsanwalt: Angeklagter aus Arnstein handelte "mit grobem Unverständnis"

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft am Würzburger Landgericht ihr Plädoyer gehalten. Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre auf Bewährung für den angeklagten Vater. In seinem Plädoyer legte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen dem 52-jährigen Angeklagten zur Last, dass er beim Aufstellen des Stromaggregats innerhalb der Hütte "mit grobem Unverständnis" gehandelt habe. Der Mann hätte erkennen müssen, dass seine Konstruktion mit dem mit Rohren verlängerten Auspuff gefährlich war, so der Staatsanwalt.

"Der Anschluss des Generators war ein Schnellschuss, der nicht durchdacht war." Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen in seinem Plädoyer

Die schriftliche Einlassungen, die der Anwalt des 52-Jährigen zu Beginn des Prozesses vorgetragen hatte, wertet die Staatsanwaltschaft als Geständnis und Schuldanerkenntnis des Angeklagten. Die Aussagen seien von Reue getragen, so der Staatsanwalt. Der Mann leide wie alle anderen Betroffenen auch.

Unterschiedliche Forderungen der Nebenkläger

Auch die Anwälte der Nebenkläger haben heute ihr Plädoyer gehalten. Diese sind ein weiterer Vater, der bei dem Unglück ein Kind verloren hatte, sowie ein Ehepaar, das denselben Schicksalsschlag erleiden musste. Der Anwalt der Vaters forderte, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden soll und stattdessen "spürbar" sein müsse. Die Eltern schlossen sich als Nebenkläger der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren an. Das Urteil könnte noch im Tagesverlauf fallen.