Der tragische Tod eines jungen Mannes in einem Maisfeld im Fichtelgebirge im September 2012 wird derzeit vor dem Landgericht Hof neu aufgerollt. Nach über zwei Monaten kommen Verteidiger, Staatsanwältin und der Anwalt der Mutter des Getöteten zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Und so reichte die Spannbreite der Plädoyers aller Beteiligten von einer erneuten Verhandlung wegen Tötung bis zum Freispruch.
Vom Freispruch bis zur fahrlässigen Tötung
Der Verteidiger des 57-jährigen Jägers, aus dessen Waffe der Todesschuss abgefeuert worden war, beantragte Freispruch. Der angeklagte Jäger habe frühmorgens nicht damit rechnen können, dass ein Mensch in dem Gelände bei Schönwald im Landkreis Wunsiedel unterwegs sei, so der Verteidiger. Ein Waffenexperte des Landeskriminalamtes habe im Berufungsverfahren plausibel erklärt, dass der Jäger beim Ablegen der Waffe versehentlich an den Abzug gekommen sei. So habe der Schuss den jungen Mann, der genau in diesem Moment zufällig direkt unter dem Jägerstand war, in die Brust getroffen.
Opfer mit Wildschwein verwechselt?
Genau diese Situation wertet die Staatsanwältin als fahrlässige Tötung. Der Jäger sei beim Ablegen nicht sorgfältig genug gewesen, so die Staatsanwältin. Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Staatanwältin, dass der Jäger sein Opfer durchaus mit einem Wildschwein habe verwechseln können. Der junge Mann habe nach dem Drogenkonsum öfter ein tierähnliches Grunzen vor sich gegeben. Allerdings erklärte sie, Jäger müssten zu Tages- und Nachtzeit mit Menschen im Wald rechnen. Deshalb sei das erste Urteil des Amtsgerichts Wunsiedel zu einer Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2016 auch angemessen.
Anwälte von Bruder und Mutter uneinig
Ähnlich sah es auch der Anwalt des Bruders des Opfers. Diesem widersprach der Anwalt der Mutter vehement. Er verwies auf widersprüchliche Aussagen des Jägers im Laufe der Ermittlungen. Seiner Meinung nach habe der Jäger mit Tötungsabsicht gehandelt - deshalb müsse der Fall vom Schöffengericht erneut verhandelt werden, forderte er.
57-jähriger Schütze bedauert das tragische Geschehen
Der 57-jährige Jäger und Büchsenmacher betonte in seinem Schlusswort, dass ihm der Tod des jungen Mannes sehr leid tue und er sich täglich mit dem tragischen Geschehen beschäftige. Sein Schuss hatte einen 26-Jährigen getroffen, der im Drogenrausch durch den Wald gelaufen war. Die Berufungskammer des Landgerichts Hof verkündet ihr Urteil am Montag (16.04.2018).