Ein Reservierungsschild in einem Münchner Gasthaus.
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Symbolbild: Ein Reservierungsschild in einem Münchner Gasthaus.

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No-Show-Gebühr: Wie Restaurants Verbindlichkeit einfordern

Sie sind ein Ärger für viele Gastronomen: Leute, die reservieren, aber ohne Absage nicht erscheinen. Vor allem in Großstädten sind "No-Shows" ein wachsendes Problem. Einige Gastronomen treten dem mit Gebühren entgegen.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 am Samstagvormittag am .

Wer am Wochenende in einer großen Stadt wie München Essen gehen möchte, sollte besser einen Tisch reservieren. Vor allem in angesagten Lokalen sollte man damit früh dran sein.

Doch Reservierungen sind nicht nur für die Restaurantgäste ein potenziell abendentscheidender Faktor. Auch die Restaurants rechnen mit den Reservierungen, halten die Tische frei, planen zum Teil dementsprechend ihre Einkäufe.

Kommt dann eine Gruppe von Gästen nicht, ohne abzusagen, kann das für das Restaurant bedeuten, dass der Tisch nicht mehr vergeben wird. Man nennt, sie "No-Shows", aus dem Englischen abgeleitet.

Bei Nicht-Erscheinen: 35 Euro Gebühr pro Person

"'No-Shows' sind ein großes Problem in der Gastronomie. Das ist einfach total ärgerlich", sagt Restaurant-Inhaberin Nadja Najib. Seit 12 Jahren betreibt sie das orientalische Restaurant "Das Maria" im Münchner Glockenbachviertel.

Im "Das Maria" hatte Najib schon länger beobachtet, dass mehr Leute ihre Reservierung einfach nicht wahrnehmen. "Das hat sich in den letzten Jahren so stark gehäuft, mit Reservierungen, die weder abgesagt noch wahrgenommen werden".

Mit der Umstellung auf ein Online-Reservierungssystem hat das "Das Maria" daher eine sogenannte No-Show-Gebühr eingeführt. Wer nun für abends reservieren möchte, muss bei der Online-Reservierung seine Kreditkarte als Sicherheit hinterlegen. Und wer dann seine Reservierung nicht rechtzeitig absagt, oder nicht kommt, muss zahlen: 35 Euro pro Person.

No-Show-Gebühren: Vor allem in Städten

So eine Gebühr findet auch der Gastronom und Münchner Dehoga-Vorsitzende Christian Schottenhamel angemessen. "Wenn man einfach nicht kommt, ist das eigentlich eine Unsitte, die sich ein wenig eingebürgert hat in München", sagt der Wirt. Auch er verlange in seinen Restaurants eine solche Gebühr, wenn größere Gruppen nicht kommen.

Immer mehr Restaurants gehen diesen Weg, vor allem in den großen Städten. Das "EssZimmer" in der BMW Welt oder das "Schwarzreiter Restaurant" in München lassen sich Reservierungen ebenfalls per Kreditkarte garantieren.

Mangelnde Verbindlichkeit: Ein gesellschaftliches Thema?

Für den Reservierungsvorgang bedeutet das: weg vom schnellen Telefonat, hin zur Reservierung mit Kreditkarte. Die allermeisten ihrer Gäste hätten Verständnis und gar kein Problem damit, sagt Nadja Najib vom "Das Maria". Sie sieht hinter dem Phänomen der "No-Shows" ein gesellschaftliches Thema: "Ich glaube, dass generell die Verbindlichkeit abnimmt, nicht nur in der Gastronomie, sondern allgemein im Leben." Für Gastronomen sei das besonders unangenehm, so Najib. "Der Gast wünscht sich ja Verbindlichkeit von der anderen Seite, nämlich einen sicheren Platz."

Diese Verbindlichkeit auf Seiten der Gäste soll die No-Show-Gebühr wieder herstellen. Laut Nadja Najib funktioniert das. Seit der Einführung im vergangenen Oktober würden deutlich weniger Leute ihre Reservierungen einfach so platzen lassen, die Anzahl der "No-Shows" im "Das Maria" sei zurückgegangen.

"Das Maria": Weniger Reservierungsausfälle durch drohende Gebühr

Trotz No-Show-Gebühr versuchen Najib und ihre Mitarbeiter zuerst den Tisch anderweitig zu vergeben: "Selbst, wenn wir nur die Hälfte der Plätze wieder voll bekommen haben, dann haben wir drauf verzichtet, die Gebühr zu erheben. Wir haben tatsächlich nur ein einziges Mal die Gebühr dann auch tatsächlich eingezogen."

Für Nadja Najib hat die Einführung des Systems also funktioniert. Dennoch betont sie: Die meisten ihrer Gäste seien ohnehin gewissenhaft beim Wahrnehmen ihrer Reservierungen.

Dieser Artikel ist erstmals am 6. April 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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