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Traunreut: Mutmaßlicher Doppelmörder besaß Waffe illegal

Nach der Schießerei in Traunreut mit zwei Toten und zwei Verletzten haben die Ermittler weitere Details bekanntgegeben. Demnach soll der mutmaßliche Doppelmörder die Tatwaffe illegal besessen haben. Zudem war der 62-Jährige zur Tatzeit betrunken.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Der mutmaßliche Doppelmörder von Traunreut hat die Tatwaffe wohl illegal besessen. Es liege keine Erlaubnis für das Gewehr vor, sagte Polizeisprecher Jürgen Thalmeier. Zwar müssten noch Spuren am Tatort ausgewertet werden, "aber wir gehen davon aus, dass es die Tatwaffe ist". Außerdem sei der 62-Jährige zur Tatzeit betrunken gewesen. Die Polizei wollte sich nicht zu Medienberichten äußern, wonach sich der Tatverdächtige mit Gästen des Lokals wegen seines Alkoholkonsums gestritten hatte, ehe er mit dem Gewehr zurückkam.

Motiv für Doppelmord weiterhin rätselhaft

Der Mann steht in dringendem Verdacht, am späten Samstagabend in einer Kneipe zwei Männer im Alter von 31 Jahren erschossen zu haben. Die Wirtin und eine Besucherin des Lokals wurden durch Schüsse schwer verletzt, sind aber auf dem Weg der Besserung. Die Kripo geht davon aus, dass sich Täter und Opfer kannten.

Das Motiv der Bluttat gibt den Ermittlern aber weiterhin Rätsel auf. Eine Beziehungstat kommt nicht in Frage, wie es hieß. Der in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingewiesene 62-Jährige hat sich der Polizei zufolge bisher nicht zur Tat geäußert. 

Mutmaßlicher Täter in Nervenklinik

Ein Anwohner hatte die Schüsse gehört und die Polizei alarmiert. Der zunächst flüchtige 62-Jährige tauchte keine Stunde nach der Tat in der unmittelbaren Umgebung der Kneipe auf. Beamten fiel auf, dass die von den zwei Frauen abgegebene Beschreibung des Täters auf den Mann passte. Der Tatverdächtige wurde angesprochen und festgehalten. Bei seiner Vernehmung ergab sich ein konkreter Verdacht. In seiner Wohnung wurden wenig später nicht nur ein Gewehr, sondern auch Munition gefunden. Die Polizei äußerte sich nicht dazu, warum der Ermittlungsrichter keinen Haftbefehl erließ, sondern die Unterbringung des Mannes in einer Nervenklinik veranlasste. Ein psychiatrisches Schnellgutachten hatte die Grundlage dafür geschaffen.