Der ehemalige SPD-Politiker und frühere Landtagsabgeordnete Linus Förster soll zwei widerstandsunfähige Frauen sexuell missbraucht und sie und weitere Opfer heimlich beim Sex gefilmt haben. Außerdem soll er Kinderpornos auf seinen Rechnern gehortet haben. Die Staatsanwaltschaft hat daher eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten für Linus Förster gefordert, sein Verteidiger hält ein Strafmaß zwischen zwei und drei Jahren für ausreichend.
Staatsanwaltschaft nimmt Förster Reue nicht ab
Die Staatsanwältin Martina Neuhierl hatte in ihrem Plädoyer Förster vorgehalten, sein Geständnis sei nicht von echter Reue getragen und "taktisch" gewesen. Er habe zudem versucht, die Aussagen der betroffenen Frauen vor der Polizei zu beeinflussen. Verteidiger Walter Rubach wies dies scharf zurück, sein Mandant habe kein Geständnis zweiter Klasse abgelegt, sondern alle Vorwürfe eingeräumt und stets mit den Ermittlern zusammengearbeitet. Die Strafforderung der Staatsanwaltschaft sei daher völlig überzogen.
Tiefer Fall für den ehemaligen Landtagsabgeordneten
Einig waren sich Anklage und Verteidigung immerhin darin, dass Försters Leben nach dem Urteil heute nie mehr so sein werde wie davor. Sein weiterer Lebensweg, auch nach Verbüßung der Haft, werde "ein steiniger Weg" sein, so die Staatsanwältin.