Das Urteil des Landgerichts München I lautete Mord aus niederen Beweggründen. Zudem stellte es bei dem Angeklagten eine besondere schwere der Schuld fest. Es sah es als erwiesen an, dass der Architekt seine ehemalige Freundin im Eingang eines Wohnhauses im Münchner Stadtteil Giesing im August 2016 mit 18 Messerstichen getötet hatte. Die Tat habe den "absoluten Vernichtungswillen" des Mannes dokumentiert. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die 45-jährige Frau verblutete damals im Hauseingang. Der Mord geschah zwei Tage bevor eine erneute Gerichtsverhandlung gegen den Täter wegen Stalkings angesetzt gewesen wäre.
"Das Leben zur Hölle gemacht"
Der Verurteilte hatte das Ende seiner Beziehung zu der Frau, mit der er ein Jahr lang zusammen war, nicht hinnehmen wollen. Seit der Trennung hatte er ihr sechs Jahre lang nachgestellt und aufgelauert. Auch mehrere Umzüge des Opfers sowie gerichtlich erwirkte Kontaktverbote hielten den 46-Jährigen nicht ab. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Täter der Frau "das Leben zur Hölle gemacht". Auch das Gericht führte aus, dass der Angeklagte jahrelang die Lebensqualität seine Ex-Freundin, einer „kontaktfreudigen“ und „liebenswerten Person“, eingeschränkt hatte.
Etwa einen Monat vor Beginn des Mordprozesses am 13. September 2017 war der Mann in einen Hungerstreik getreten. Er gab an, sich dem Verfahren zu verweigern, weil er sich vom Gericht ungerecht behandelt fühle.