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Schild mit der Aufschrift "Geschlossene Gesellschaft!" (Symbolbild)

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Landratsamt Erding untersagt Hausverbot der AfD für Journalisten

Weil er sich von einer Lokalzeitung denunziert und diffamiert fühlte, wollte der AfD-Kreisverband Erding den Journalisten für künftige Veranstaltungen ein Hausverbot erteilen. Doch jetzt schreitet das Landratsamt Erding ein. Von Birgit Grundner

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Auslöser für das Hausverbot war offenbar die Berichterstattung über eine Veranstaltung in Dorfen mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Hansjörg Müller. Der Auftritt des Politikers wurde von Protesten zahlreicher Dorfener begleitet: Viele setzten sich schon so früh in den Saal, dass die AfD-Anhänger kaum noch Platz fanden. Das thematisierte die Lokalzeitung, die jetzt Hausverbot bekommen sollte.

Bei Verstoß droht AfD Bußgeld von bis zu 3.000 Euro

So ein Hausverbot würde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz verstoßen, sagt die Kommunalaufsicht im Erdinger Landratsamt. Demnach müssten auch zu Versammlungen in geschlossenen Räumen alle Pressevertreter(innen) zugelassen werden.

Rückt die AfD davon nicht wieder ab und verstößt somit gegen das Versammlungsgesetz, riskiert sie laut Landratsamt eine Geldbuße bis zu 3.000 Euro.