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Im Gerichtssaal geht es vor allem um Lärmbelästigung durch Kuhglocken.

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Kein Vergleich im Kuhglocken-Streit - Gericht muss entscheiden

Vor dem Landgericht München sind heute alle Versuche gescheitert, den Streit zweier Nachbarn aus Holzkirchen um zu laute Kuhglocken beizulegen. Im Dezember wird die Richterin wohl selbst den Fall entscheiden. Von Michael Bartmann

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Die Richterin hatte noch einmal alle Register gezogen, um die beiden Parteien doch noch zu einem Vergleich zu bewegen. Vergeblich. Der die direkt an sein Grundstück anschließt. Dort lässt eine Bäuerin ihre Kühe weiden. Die Rindviecher tragen dabei in der Regel Kuhglocken.

Ungeziefer und Gestank

Durch den Lärm könne er nicht mehr schlafen, so der Kläger. Das führe zu Schlaflosigkeit und Depressionen. Er beklagt außerdem Ungeziefer und Gestank durch die Kühe. Entscheidend ist dabei aus Sicht des Klägers, dass er sein Grundstück schon 2011 gekauft habe, die Nachbarwiese aber erst 2014 von der Gemeinde Holzkirchen an die Bäuerin verpachtet wurde. Erst damals kamen die Kühe neben das Haus.

Erster Vergleich war unzureichend

Ein erster Vergleich, bei dem die Wiese geteilt wurde und die Kühe nun rund 20 Meter weiter vom Haus des Klägers entfernt weiden, habe sich als unzureichend herausgestellt.

"Ich wollte es versuchen, aber die paar Meter bringen nichts." Der Kläger

Die Richterin regte an, ob die Bäuerin nicht GPS-Sender statt Kuhglocken verwenden könne, wenn der Kläger bereit wäre, diese zu bezahlen. Allerdings machte die Landwirtin klar, dass sie keinesfalls auf Kuhglocken verzichten werde. Die Glocken seien wichtig, falls Kühe ausbrechen, so die Beklagte. Und bei GPS-Sendern sei ihr der Aufwand zu groß, außerdem könnten ja die Batterien ausgehen.

Gemeinde will auch landwirtschaftliche Nutzung

Nach einigen hitzigen Wortgefechten im Gerichtssaal waren damit alle Versuche einer Einigung gescheitert. Auch die Gemeinde Holzkirchen, die ebenfalls mit verklagt ist, scheute einen Vergleich, da sie einen Präzedenzfall befürchtet. Bürgermeister Olaf von Löwis betonte, die Gemeinde wolle die verbliebene landwirtschaftliche Nutzung beibehalten. Das sei wichtig für die Pflege der Kulturlandschaft.

Alle Streitparteien haben jetzt nochmal die Möglichkeit einer Stellungnahme, bevor voraussichtlich im Dezember eine Entscheidung verkündet wird.