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Baumkronen im Steigerwald

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Klage gescheitert: Kein Naturschutzgebiet im Steigerwald

Der Bund Naturschutz hat den Streit um ein geschütztes Gebiet im Steigerwald verloren. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass die Aufhebung des Naturschutzgebiets rechtmäßig ist.

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Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Dem "Hohen Buchener Wald" bei Ebrach im Steigerwald (Lkr. Bamberg) sei der Status als geschützter Landschaftsbestandteil rechtmäßig aberkannt worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Der Bund Naturschutz (BN) ist demnach mit seiner Klage gegen die Aufhebung gescheitert. Diese Entscheidung hat das Gericht heute getroffen.

Grund: keine optische Abgrenzung

In der Begründung heißt es: "Der "Hohe Buchener Wald" im Ebracher Forst konnte nicht als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden, weil die hierfür erforderliche optische Abgrenzbarkeit des Schutzobjekts von seiner Umgebung nicht gegeben ist."

Streit um Waldstück eskaliert

Die Regierung von Oberfranken hatte im August 2015 den Schutzstatus für das Waldstück im Steigerwald aufgehoben. Im April 2014 hatte das damals noch zuständige Landratsamt Bamberg eine Verordnung erlassen, die eine Fläche von etwa 775 Hektar im Steigerwald unter Schutz stellte.

Nach einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes durch den Bayerischen Landtag, hob die dann zuständige Regierung von Oberfranken diese Verordnung auf Anweisung des Bayerischen Umweltministeriums auf.

Klage zum zweiten Mal gescheitert

Die Klage des BN lehnte das Bundesverwaltungsgericht nun in zweiter Instanz ab. Schon im Juli 2016 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Klage des BN abgewiesen.