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Zeitungsverlage gewinnen Klage gegen Münchner Stadtportal

Mehrere Münchner Zeitungsverlage haben in der zweiten Instanz eine Klage gegen das Internetportal der Landeshauptstadt gewonnen. "muenchen.de" ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München zu presseähnlich. Eine Revision ist zugelassen.

Der Rechtsstreit zwischen mehreren Zeitungsverlagen und der Betreibergesellschaft des Stadtportals "muenchen.de" könnte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat in seiner am Donnerstag verkündeten Entscheidung im Ergebnis das Urteil des Landgerichts München I vom November 2020 bestätigt, teilte die Betreibergesellschaft des Stadtportals mit. Dem Urteil zufolge verstoßen zwischen dem 16. und 19. August 2019 verbreitete Inhalte auf "muenchen.de" gegen das Wettbewerbsrecht (6 U 6754/20). Das OLG München hat die Revision zum BGH wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens zugelassen.

  • Zum Artikel "Gericht: Münchner Stadtportal wettbewerbswidrig"

Portalbetreiber: "Verletzen nicht die Pressefreiheit der Verlage"

Der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Portal München Betriebs-GmbH und Co. KG, Lajos Csery, sagte zum OLG-Urteil: "Wir sehen uns als offizielles Stadtportal nicht im Wettbewerb mit den Münchner Verlagen." Die Inhalte von "muenchen.de" verletzten nicht die Pressefreiheit der Verlage, sagte Csery. Man werde "zunächst die Zustellung des vollständigen Urteils samt seiner Begründung abwarten" und sich dann mit den Gesellschaftern beraten. Es spreche jedoch wegen gegenläufiger Urteile in ähnlich gelagerten Fällen vieles dafür, Revision einzureichen. Erst eine höchstrichterliche Entscheidung werde für Klärung sorgen, welche Inhalte Stadtportale verbreiten dürfen.

Gesellschafter des Stadtportals sind die Landeshauptstadt und die Stadtwerke München. Geklagt hatten die "Süddeutsche Zeitung", die "Abendzeitung", der "Münchner Merkur" und die "tz" sowie die jeweiligen Online-Angebote der Zeitungen.

Gericht: Zulässiger Bereich überschritten

In ihrem Urteil hatte die Zivilkammer des Landgerichts abgewogen zwischen der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und der Garantie des Instituts der freien Presse. Zwar sei im Internet wegen der anderen Nutzergewohnheiten mehr zulässig als bei Printprodukten. Doch überschreite das Portal den zulässigen Bereich der Berichterstattung, hieß es. Bundesweit streiten Presseverlage seit Jahren mit Kommunen über deren Medienarbeit.

Das Stadtportal "muenchen.de" ist mit bis zu rund 2,9 Millionen Besuchern und zwölf Millionen Seitenaufrufen im Monat nach eigenen Angaben das mit Abstand meistbesuchte Münchner Serviceportal und zugleich eines der erfolgreichsten deutschen Stadtportale.

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