Angeklagt waren eine 23-Jährige und ein 27-Jähriger. Die Frau bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, der Mann zwei Jahre. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Zur Prostitution in Bordellen in München und Rosenheim gezwungen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Bulgaren eine frühere Freundin aus Bulgarien nach Deutschland lockten – unter dem Vorwand, sie könne dort als Zimmermädchen arbeiten. Tatsächlich musste die Frau in Bordellen in München und Rosenheim als Prostituierte arbeiten und dabei mindestens 32 Kunden bedienen. Das verdiente Geld musste sie weitgehend an die Angeklagten abgeben.
Vorwurf der Vergewaltigung fallengelassen
Zu diesen Handlungen gebracht wurde die Frau mit Drohungen gegen ihren damals achtjährigen Sohn, der in Bulgarien bei den Eltern des Angeklagten zurückgeblieben war. Ihm ist aber nichts passiert. Der Vorwurf, der Angeklagte habe die Frau auch vergewaltigt, konnte nicht nachgewiesen werden.
Angeklagte legen Geständnis ab
Der Prozess war ursprünglich auf drei Tage angesetzt. Die Angeklagten hatten nach einem Rechtsgespräch aller Beteiligten am Nachmittag ein konkretes Geständnis abgelegt. Dadurch konnte die Verhandlung bereits heute zu Ende gebracht werden.